Schimmel richtig entfernen
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besser: wissen - machen - kaufen
1. Ökologisch Bauen
2. KfW-Wohneigentumsprogramm
3. Wohnraum Modernisieren
4. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Kredit
5. Sonderkreditprogramm Ländliche Entwicklung
1. Ökologisch Bauen
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
o Investoren, die ihr Geld in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude stecken (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände)
Wie sieht die Förderung aus?
Sie wollen ein Energiesparhaus errichten oder kaufen (Ersterwerb). Dann ist das Programm „Ökologisch Bauen“ genau richtig für Sie: Erfüllt Ihr Vorhaben bestimmte Mindestkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), können Sie 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW finanzieren – maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.
Außerdem fördert die KfW den Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten, wenn erneuerbare Energien, Kraft-Wärmekopplung oder Nah-/Fernwärme im Spiel sind (u. a. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zetralheizungen, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Wärmepumpen). Auch in diesem Fall gibt es ein zinsgünstiges Darlehen, das 100 Prozent der Investitionskosten abdeckt (maximal 50.000 Euro je Wohneinheit). Diese Förderung können Sie zum Teil mit Geld aus anderen Programmen kombinieren (bedingte Kumulation).
Wo gibt es Informationen und Anträge?
KfW-Förderbank, Frankfurt, Tel. 01801 33 55 77, Internet: www.kfw-foerderbank.de (Anträge bei jeder Bank)
2. KfW-Wohneigentumsprogramm
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
o Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben
Wie sieht die Förderung aus?
Ihr Ziel ist es, ein selbst genutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Dann greift Ihnen die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen unter die Arme, wobei sie u. a. alle Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten berücksichtigt. Der Anteil an der Finanzierung kann bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten betragen, der Höchstbetrag für den Kredit liegt bei 100.000 Euro.
Die KfW fördert Sie ebenfalls mit diesem Programm, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft erwerben wollen – bis zu 100 Prozent des Genossenschaftsanteils, maximal 100.000 Euro. Beide Förderungen können Sie mit Geld aus anderen Programmen kombinieren (Kumulation).
Wo gibt es Informationen und Anträge?
KfW-Förderbank, Frankfurt, Tel. 01801 33 55 77, Internet: www.kfw-foerderbank.de (Anträge bei jeder Bank)
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