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Tipp des Tages

Vermiete dein Auto!


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Tamyca.de ist Deutschlands erste Internetseite für Carsharing unter Privatpersonen. Als Autobesitzer können Sie Ihr Auto gelegentlich zur Verfügung stellen, wenn Sie es selbst nicht benötigen. Und wenn Sie kein Auto besitzen können, Sie natürlich die angebotenen Autos mieten. Als Vermittler begleitet Tamyca diesen Vorgang und bietet und Versicherungen an. Also, falls Sie Ihr Auto nicht wie eine heilige Kuh behandeln, an die nur Sie heran dürfen, und es häufig unbenutzt `rumsteht, bieten Sie es doch zum Vermieten an. Denn wenn Sie Ihr Auto teilen, sorgen Sie in der Summe für weniger Autos in Deutschland und dazu für einen Nebenverdienst in Ihrem Geldbeutel. Am besten ist es natürlich, wenn Sie ein möglichst umweltfreundliches Auto (ver)mieten.

Mehr Tipps für eine klimafreundliche Mobilität finden Sie hier

Stand: 06.07.2011 von

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    schrieb am 06.07.2011 um 09:43
    Mich interessiert vor allem die Abwicklung mit der vorhandenen Versicherung:
    - muss ich meiner Versicherung die Vermietung melden ?
    - wer ist zuständig im Schadensfall ?

    Bin ich als einziger Fahrer (bzw. Ehepartner) eingetragen, genieße ich einen finanziellen Vorteil bei den Versicherungsbeiträgen, sollte ich aber regelmäßig das Auto an fremde Fahrer vermieten, werde ich dann höher gestuft ?

    "Sollte Ihre Versicherung eine Erhöhung fordern, gleicht die tamyca-Versicherung dies bis zu einem Wert von bis zu 2000 Euro pro Schadensereignis aus."

    "Sollte Deine Haftpflichtversicherung auf einen bestimmten Fahrerkreis oder bestimmte Personen beschränkt sein, musst Du Deine Versicherung kontaktieren, bevor Du Dein Auto auf tamyca zur Verfügung stellst. Dabei solltest Du bei der Versicherung anmelden, dass Du Dein Fahrzeug einem Nachbarn kurzzeitig zur Verfügung stellen möchtest. Viele Versicherungen verhalten sich sehr kulant und erlauben diese Form der Nachbarschaftshilfe."

    Das ist aber NICHT der Fall, falls es regelmäßig und für Dritte, unbekannte Personen, passiert. Eine Grauzone meiner Meinung nach.

    Siehe FAQ:
    http://www.tamyca.de/faq#faq-versicherung

    Was passiert, falls ich "Pech" habe und jeder will mein Auto mieten, meine Einnahmen steigen und ich gerate ich einen gewerblichen Nutzungsbereich ? Dann geht der Ärger wahrscheinlich los.

    Klar, ich brauche Kontrolle über alle Details und Vorgänge. Werde das beobachten, die Sache finde ich gut und unterstützenswert.
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    schrieb am 07.07.2011 um 14:17
    Das sehe ich bei tamyca tatsächlich problematisch. Es gibt zwar eine "On-Top" Versicherung, aber eigentlich müsstest du dir von deiner Versicherung den Verleih des Autos genehmigen lassen. Bei den Autonetzern (www.autonetzer.de) ist es anders, dort wechselst du in eine Flottenversicherung und genießt vollen Rundum-Schutz.
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    schrieb am 07.07.2011 um 21:13
    Danke für den Hinweis.

    Habe mich bei autonetzer mal quer informiert: die wollen=setzen voraus, dass ich die Versicherung wechsle, 540 Euro bei 900 Euro Selbstbeteiligung. Zahle dieses Jahr (nächstes Jahr weniger) 375 Euro inkl. Vollkasko bei 300 Euro SB. Die Differenz soll ich mir also dazuverdienen ... und bin ich erstmal rausgeflogen bzw. habe wg. Kostensteigerung gekündigt, komme ich nicht mehr rein. :-(

    "540 EUR gelten definitiv bis zum 31.12.2011 – danach kann der Tarif deutlich günstiger werden oder aber steigen, etwa wenn innerhalb der Autonetzer-Community eine hohe Schadensquote vorlag. Allerdings haben Sie wie bei jeder normalen Kfz-Versicherung auch bei uns das Recht, außerordentlich zu kündigen, wenn sich die Beiträge erhöhen. Sie gehen daher kein Risiko ein! In diesem Fall versichern Sie Ihr Fahrzeug einfach wieder selbst (Ihren alten Schadensfreiheitsrabatt können Sie in diesen Fällen regelmäßig wieder aktivieren). Allerdings ist dann eine Nutzung der Autonetzer-Plattform ausgeschlossen, da wir im Interesse aller Beteiligten eine wasserdichte Carsharing-Versicherung für unsere Plattform verlangen."

    Der erhöhte Selbstbeteiligungssatz von 500 auf 900 Euro bei Carsharing-Nutzung bedeutet m.E., ich darf mit dem Fahrer direkt wegen Bezahlung auseinandersetzen. Da fühle ich mich allein gelassen, genau diese Unsicherheit soll mir der Dienstleister doch abnehmen !
    http://www.autonetzer.de/alles-zur-versicherung.html

    "Bei Schäden während einer Carsharing-Fahrt unterhalb 900 EUR (d.h. der Selbstbeteiligung) muss die Versicherung nicht einbezogen werden. Hier einigen sich Fahrer und Halter untereinander, ob Sie direkt vor Ort einen pauschalen Betrag begleichen oder ob der Fahrer erst auf Basis des Kostenvoranschlags einer Werkstatt zahlt. In diesem Fall sollten Sie die wichtigsten Aspekte im Fahrzeugprotokoll bzw. dem Schadensblatt gemeinsam festhalten und die gegenseitigen Kontaktdaten vollständig austauschen."

    Fazit:
    Für Leute, die privat deutlich mehr zahlen als die 540 Euro mag das interessant sein.
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    schrieb am 08.07.2011 um 08:02
    Es ist richtig, dass vermietete Fahrzeuge eine andere Versicherung benötigen. Meine Fahrzeuge, die im e-Sharing laufen, habe ich als Selbstfahrervermiet zugelassen, das wird sogar in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Dennoch sind die Konditionen nicht so viel schlechter, ich zahle z.B. für den Tazzari 450,-€ im Jahr inkl. Vollkasko bei 500,-€ Selbstbeteiligung. Das sind allerdings Elektrofahrzeuge, vielleicht werden die anders kalkuliert.
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    schrieb am 10.07.2011 um 15:48
    Bei den gängigen Versicherungen ist Vermietung ausgeschlossen. Verleiht man sein Fahrzeug trotzdem, verliert es den Versicherungsschutz für den Zeitraum. Daher macht die Zusatzversicherung den Bogen. Ein Einverständnis der eigenen Versicherung sehe ich nicht als notwendig an, da der Versicherungsschutz ja eh besteht.
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    schrieb am 23.11.2011 um 12:17
    Eine komfortable Zusatz-Versicherung gibt es bei einem etwas kleineren Abieter, rent'n'roll. Finden kann man sie unter www.rent-n-roll.de .
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    schrieb am 14.12.2011 um 17:51
    Tamyca hat seine AGBs geändert und den Versicherungsschutz, zitiert nach dem (heutigen) Newsletter vom 14.12.2011, mit Verweis auf:
    http://www.tamyca.de/versicherung

    "(...) Die Änderungen der AGB erfolgen aufgrund der neuen Versicherung, die sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine ganze Reihe neuer Vorteile bietet.

    Unsere Vollkaskoversicherung wird ab dem 15.12.2011 um eine Haftpflichtversicherung, eine Unterschlagungsversicherung und einen Schutzbrief erweitert.

    Dank der neuen Haftpflichtversicherung haftet für den Zeitraum der Vermietung ausschließlich die tamyca-Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung wird nicht berührt und eine Rückstufung in der Rabattstufe im Falle eines Schadens ist nicht zu befürchten.

    tamyca ist es gelungen, die Frage: ”Was passiert, falls mein Auto nicht zurück kommt?“ zu beantworten. Um den Vermietern auch diese letzte Sorge zu nehmen, haben wir eine Unterschlagungsversicherung entwickelt. Diese greift in den Fällen, in denen ein Auto durch einen Mieter nicht zurückgebracht wird.

    Zusätzlich zur Vollkaskoversicherung ist künftig jede Vermietung über tamyca durch einen Schutzbrief abgesichert, der folgende Services bietet:

    - Übernahme von Such-, Rettungs,- oder Bergungskosten
    - Fahrzeugunterstellung
    - Übernahme Kosten der Weiterfahrt/Übernachtungen
    - u.v.m.

    Und schließlich helfen wir Dir, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten, bis Dein PKW wieder fahrbereit zur Verfügung steht. (...)"
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