Illustration: Miro Poferl
Tipp 11
Da geht noch was: Mindesthaltbarkeitsdatum
Dreißig Prozent aller Lebensmittel im deutschen Wohlstandsland wandern ungeöffnet in den Müll. Nicht unschuldig daran ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das angibt, wie lange der Hersteller eine uneingeschränkte Qualität auf sein Produkt gewährt. Viele Hersteller setzen ein vergleichbar frühes Datum, um mögliche Regressforderungen oder Imageeinbußen zu vermeiden. Wenn diese Empfehlung überschritten ist, halten die meisten Konsumenten einen Verzehr für riskant – die tadellose Ware landet im Müll.
Nur bei Fleischprodukten sollte man sich unbedingt an das Mindesthaltbarkeitsdatum halten. Auch Eier dürfen nicht bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden, sondern müssen sieben Tage vor dem Ablauf weggeräumt werden – was einzelne Supermärkte allerdings gerne übersehen. Milchprodukte sind allerdings bei richtiger Kühlung in der Regel weit über das Aufdrucksdatum haltbar.
Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es auch noch das Verbrauchsdatum für leichtverderbliche Waren. Dann steht meist auf der Packung „Zu verbrauchen bis ...“. Nach Ablauf dieses Datums dürfen die Waren nicht mehr verkauft werden.
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