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Aktie: ist ein Wertpapier, das einen Anteil am Vermögen und Gewinn einer Aktiengesellschaft verbrieft und dem Inhaber gewisse Einflussrechte sichert.
Aktiengesellschaft: ist ein Unternehmen, dessen Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien aufgebracht worden ist.
Anleihe: ist eine meist mehrjährig laufende verzinste Schuldverschreibung öffentlicher oder privater Emittenten.
Ausschüttung: nennt man die Auszahlung von Gewinnanteilen an die Inhaber von Aktien oder anderen Anteilscheinen.
Börse: ist der Platz, an dem nach Angebot und Nachfrage die Kurse von Aktien und anderen Wertpapieren festgesetzt werden.
Darlehen: (siehe auch ->Kredit) auf dem freien bzw. "grauen" Kapitalmarkt sind etwas ganz anderes als Spareinlagen oder Festgelder bei einem Kreditinstitut, die meist auch im Fall einer Bankpleite nicht verloren wären. Das Ausfallsrisiko ist bei Direktdarlehen an Unternehmen wesentlich größer. Der Darlehensgeber riskiert - oft auf 5-10 Jahre gebunden - sein Geld, hat aber weder eine Beteiligung am Unternehmen (bzw. einen Anteil am Wertzuwachs), noch Kontroll- oder Mitspracherechte. Ein Sonderfall sind die so genannten partiarischen Darlehen, die in der Regel zu einem Mindestsatz verzinst sind. Darüber hinaus erhalten die Darlehensgeber aber auch einen bestimmten Anteil am Unternehmensgewinn.
Depot: ist das „Konto“ für Wertpapiere, wenn man diese bei einem Kreditinstitut aufbewahren lässt.
Dividende: siehe ->Ausschüttung.
Einkommensteuer: siehe ->Steuern.
GbR: steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch Übereinkunft verschiedener Gesellschafter mittels Gesellschaftsvertrag gebildet wird, wobei kein Grundkapital notwendig ist. Gravierender Nachteil aus der Sicht der Anleger: Sie haften ggf. über den Kapitalanteil hinaus mit Ihrem gesamten Privatvermögen, selbst wenn der Gesellschaftsvertrag die Haftung ausschließt.
Genossenschaft: einer Genossenschaft können sich beliebig viele natürliche Personen als Mitglieder anschließen, in dem sie mindestens einen Geschäftsanteil (für z.B. 100 Euro) übernehmen. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind die Gründung und der Betrieb einer Genossenschaft relativ aufwendig.
Genussschein: ein Anlageinstrument mit erfolgsabhängigem Ertrag.
GmbH: steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Mitglieder nicht mit ihrem ganzen Vermögen, sondern im Normalfall nur mit der Gesellschaftereinlage haften.
GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der als Vollhafter eine GmbH eingesetzt wird, so dass einerseits wieder die Haftung beschränkt wird, andererseits trotzdem die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft, wie z.B. die individuelle Verlustzuweisung, für die Kommanditisten erhalten bleiben. Zwischen der KG und der GmbH (der Initiatoren) wird ein Vertrag geschlossen, der unter anderem die Höhe der Geschäftsführungsvergütung regelt.
Grundkapital: ist das mittels Aktien oder anderer Anteilscheine aufgebrachte Eigenkapital eines Unternehmens.
Hauptversammlung: (HV) heißt das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre wählen auf der HV den Aufsichtsrat.
Holding(gesellschaft): nennt man eine Dachorganisation, die selbst keine eigene Geschäftstätigkeit ausübt, sondern Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen bei anderen Unternehmen besitzt.
Inventarwert: ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnete Wert eines Anteils am Vermögen eines Investment(fond)s.
Investition: Geldanlage in Vermögenswerten.
Investmentfonds: sind Fonds, die eine Vielzahl verschiedener Wertpapiere enthalten, über deren An- und Verkauf ein Fondsmanagement entscheidet. Es gibt z.B. reine Aktienfonds, reine Rentenfonds, gemischte Fonds, Geldmarktfonds, Dachfonds und seit kurzem so genannten Superfonds, die neben Aktien und Anleihen auch Zertifikate und andere Investmentarten enthalten können.
Investor ist eine Person, die - im Gegensatz zum Spekulanten - an einer längerfristigen Geldanlage interessiert ist.
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