Wer bei mangelndem Bio-Angebot, im Laden oder auf dem Markt auch mal nach "unbehandelten" Zitronen oder Orangen greift, um die Schale zu verarbeiten, wird sich das vermutlich jetzt abgewöhnen. Zwar suggeriert, das Wort "unbehandelt", dass sich der Käufer, wenn nicht sogar vor Pestiziden, so doch wenigstens vor Konservierungsstoffen sicher fühlen darf, aber dieses Versprechen wird nicht eingehalten, wie das WDR-Magazin "markt" aufdeckt.
Was heißt unbehandelt?
Zur Konservierung von Zitrusfrüchten sind die Stoffe Orthophenylphenol (E231) und Natriumorthophenylphenol (E232) zugelassen. Zusätzlich können Thiabendazol und Imazalil als pilzabtötende Mittel eingesetzt werden. Außerdem kann eine künstliche Wachsschicht zur Vermeidung des Feuchtigkeitsverlustes aufgetragen werden. Werden Zitrusfrüchte nach der Ernte mit einem der genannten Mittel behandelt, muss dies deklariert werden. Werden diese Mittel nicht ausgewiesen und werden die Früchte als unbehandelt bezeichnet, dürfen die Früchte folglich nach der Ernte nicht behandelt worden sein. (Quelle: vis Bayern)
Erschreckende Testergebnisse – aber, Bio ist sicher!
Das WDR-Magazin "markt" hat 16 Proben von Orangen und Zitronen aus Supermärkten, Fachgeschäften, von Marktständen und aus dem Biohandel testen lassen, die alle als "unbehandelt" oder "nach der Ernte unbehandelt" ausgezeichnet waren. Das Ergebnis war erschreckend: Nur eine von zehn der konventionellen, vermeintlich unbehandelten Früchte war tatsächlich frei von Pestizid- und Konservierungsmittelrückständen. Teilweise wurden sogar Cocktails aus verschiedenen Pestiziden und Konservierungsmitteln gefunden. Die gute Nachricht: alle sechs Bio-Proben waren rückstandsfrei!
Skandal: Der Etikettenschwindel ist ganz legal
Der Knackpunkt liegt natürlich darin, dass für konventionell angebaute Zitrusfrüchte nur das als "Behandlung" gilt, was "nach der Ernte" auf die Früchte aufgetragen wird. Alles was dagegen vor der Ernte aufgespritzt wird, muss nicht gekennzeichnet werden. Damit auch konservierte Früchte als "unbehandelt" verkauft werden dürfen, ist also ein kleiner Trick nötig: Die Mittel, die klassisch nach der Ernte auf die Früchte kommen, werden einfach bereits auf die noch am Baum baumelnden Zitronen und Orangen gesprüht!
So gut es auch klingen mag, bei "unbehandelt" wirklich unbehandelt zu bekommen, ist ein Glückspiel mit geringer Gewinnchance. Besser Bio!
Quelle: WDR markt


Kommentare (6)
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Jeden Tag neue Meldungen über irgendeinen Mist den jemand aus Gier verzapft...zapfen...da fällt mir das Reinheitsgebot des Biers ein..PROST
Du must nur fachkundemäßig immer auf dem neuesten Stand sein und Lust am Wissen haben.
Bier:
Bei Bieren, die nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sind, ist derzeit eine unmittelbare Nutzung der Gentechnik ausgeschlossen. Bei ausländischen Bieren hingegen sind verschiedene Anwendungen der Gentechnik möglich.
Enzyme: Bei Importbieren ist beispielsweise der Einsatz isolierter Enzyme zulässig. Ihre Herstellung erfolgt häufig mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen. In Deutschland ist dies nicht mit dem Reinheitsgebot vereinbar und daher beim Bier nicht zulässig.
Wörtlich umgesetzt wird das Reinheitsgebot nur von den Bio-Brauereien.
Bei konventionellen Brauereien:
- Konventionelle Gerste und Hopfen werden mit Hilfe synthetischer Pflanzenschutzmittel und mineralischer Stickstoffdünger angebaut. Vor allem Hopfen wird intensiv mit hochgiftigen Pestiziden behandelt.
- Eingesetzt wird oft Hopfenextrakt, hergestellt mit Hilfe chemischer Lösemittel.
- Für Hopfen und Malz ist Schwefel als Konservierungsmittel zugelassen, bei der Gerste chemische Lagerschutzmittel.
- Das Wasser als wichtigste Zutat darf mit Ionenaustauscher oder Aktivkohle behandelt werden.
- Zur Stabilisierung und Klärung werden Polyvinylpolypyrrolidon (PPVP) oder Kieselsäurepräparate eingesetzt.
- Für obergäriges Bier ist die Zugabe von Zucker, Zuckercouleur und so genannten Färbebiere erlaubt.
- Erhöhter Druck und Temperatur beschleunigen die Gärung, Heißabfüllung verlängert die Haltbarkeit.
In allen diesen Fällen entspricht das Bier dennoch dem deutschen Reinheitsgebot. Nach Zusatzstoff-Zulassungsverordnung darf Bier seit 1998 auch Zusatzstoffe wie Milchsäure, Zitronensäure oder Ascorbinsäure enthalten.
Das Thema finde ich auch immer wieder wichtig im Zusammenhang mit der Brauerei Krombacher (Utopia-Partner), die hartnäckig der Meinung ist, Bier sei per se ein nachhaltiges Produkt wegen dem Reinheitsgebot.
Das finde ich auch grenzwertig: Für Zitrusfrüchte ist der Hinweis "konserviert mit Thiabendazol" vorgeschrieben, nicht jedoch für Bananen, obwohl die Aufnahme vor allem beim Schälen über die Hände erfolgt; häufig wird diese Angabe dennoch freiwillig gemacht.