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Gesetzeslücke erlaubt Verbrauchertäuschung

Etikettenschwindel mit "unbehandelten" Zitronen


Wer bei mangelndem Bio-Angebot, im Laden oder auf dem Markt auch mal nach "unbehandelten" Zitronen oder Orangen greift, um die Schale zu verarbeiten, wird sich das vermutlich jetzt abgewöhnen. Zwar suggeriert, das Wort "unbehandelt", dass sich der Käufer, wenn nicht sogar vor Pestiziden, so doch wenigstens vor Konservierungsstoffen sicher fühlen darf, aber dieses Versprechen wird nicht eingehalten, wie das WDR-Magazin "markt" aufdeckt.

Was heißt unbehandelt?

Zur Konservierung von Zitrusfrüchten sind die Stoffe Orthophenylphenol (E231) und Natriumorthophenylphenol (E232) zugelassen. Zusätzlich können Thiabendazol und Imazalil als pilzabtötende Mittel eingesetzt werden. Außerdem kann eine künstliche Wachsschicht zur Vermeidung des Feuchtigkeitsverlustes aufgetragen werden. Werden Zitrusfrüchte nach der Ernte mit einem der genannten Mittel behandelt, muss dies deklariert werden. Werden diese Mittel nicht ausgewiesen und werden die Früchte als unbehandelt bezeichnet, dürfen die Früchte folglich nach der Ernte nicht behandelt worden sein. (Quelle: vis Bayern)

Erschreckende Testergebnisse – aber, Bio ist sicher!

Das WDR-Magazin "markt" hat 16 Proben von Orangen und Zitronen aus Supermärkten, Fachgeschäften, von Marktständen und aus dem Biohandel testen lassen, die alle als "unbehandelt" oder "nach der Ernte unbehandelt" ausgezeichnet waren. Das Ergebnis war erschreckend: Nur eine von zehn der konventionellen, vermeintlich unbehandelten Früchte war tatsächlich frei von Pestizid- und Konservierungsmittelrückständen. Teilweise wurden sogar Cocktails aus verschiedenen Pestiziden und Konservierungsmitteln gefunden. Die gute Nachricht: alle sechs Bio-Proben waren rückstandsfrei!

Skandal: Der Etikettenschwindel ist ganz legal

Der Knackpunkt liegt natürlich darin, dass für konventionell angebaute Zitrusfrüchte nur das als "Behandlung" gilt, was "nach der Ernte" auf die Früchte aufgetragen wird. Alles was dagegen vor der Ernte aufgespritzt wird, muss nicht gekennzeichnet werden. Damit auch konservierte Früchte als "unbehandelt" verkauft werden dürfen, ist also ein kleiner Trick nötig: Die Mittel, die klassisch nach der Ernte auf die Früchte kommen, werden einfach bereits auf die noch am Baum baumelnden Zitronen und Orangen gesprüht!

So gut es auch klingen mag, bei "unbehandelt" wirklich unbehandelt zu bekommen, ist ein Glückspiel mit geringer Gewinnchance. Besser Bio!


Quelle: WDR markt

Stand: 09.12.2011 von

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    schrieb am 17.12.2011 um 04:37
    das zeigt doch wieder mal deutlich, dass der mensch in dieser gesellschaft nichts wert ist.
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    schrieb am 16.12.2011 um 00:09
    Seit Ewigkeiten steht E231, E232, Thiabendazol und Imidazol( Imazalil ist ein systemisches Fungizid aus der Gruppe der Imidazole) schon an Citrusfrüchte-Deklarationen. Wie lange gibt es denn schon diesen Bluff mit "unbehandelt"?
    Das finde ich auch grenzwertig: Für Zitrusfrüchte ist der Hinweis "konserviert mit Thiabendazol" vorgeschrieben, nicht jedoch für Bananen, obwohl die Aufnahme vor allem beim Schälen über die Hände erfolgt; häufig wird diese Angabe dennoch freiwillig gemacht. mehr weniger
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    schrieb am 15.12.2011 um 20:40
    Hab ich überhaupt noch Lust irgendwas zu essen ? kochen oder backen ?
    Jeden Tag neue Meldungen über irgendeinen Mist den jemand aus Gier verzapft...zapfen...da fällt mir das Reinheitsgebot des Biers ein..PROST
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    schrieb am 14.12.2011 um 12:52
    Tja da sieht man mal. Auch wenn langläufig immer wieder gesagt wird Bio sei eine Mogelpackung, so scheint es hier doch keine Beanstandungen gegeben zu haben.
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