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besser: wissen - machen - kaufen
Stellen Sie sich vor, dass Ihnen Ihre Krankenkasse demnächst eine neue Karte zukommen lässt, auf der in grün, gelb oder rot markiert ist, wie gesund Ihre Lebensweise ist. Wenn Sie Raucher sind, gerne Alkohol trinken, Übergewicht haben und Sport verachten, dann leuchtet bei Ihnen auf der Skala ein knalliges rot. Konsequenz? Falls Sie Ihre Krankenkasse wechseln wollen, werden Sie es schwer haben: Alle anderen Kassen wissen, dass mit Ihnen die Gefahr groß ist, dass ordentlich Kosten auf die Kasse zukommen.
Keine Angst, den Gesundheitsausweis wird es niemals geben. Aber für Privathäuser ist ein vergleichbarer Ausweis seit diesem Oktober Pflicht. Mit ihm weisen Vermieter aus, wie es um den energetischen Zustand des Hauses bestellt ist. Je besser die Dämmung, je moderner und effizienter das Heizsystem, desto grüner ist der angezeigte Wert auf dem Ausweis. Passivhäuser haben ein sattes grün, bei windschiefen Bruchbuden steht der Skalenpfeil auf blutrot.
Wer hat was von diesem Ausweis?
Als der Energieausweis 2006 auf freiwilliger Basis eingeführt wurde, stöhnten alle Hausbesitzer: Wieder ein Stück Zeit und Geld raubende Bürokratie für die besitzende Kaste. Und noch heute eint viele Vermieter der Gedanke, der Heizpass sei ein weiteres Mittel, den Vermieter dauerhaft zu schikanieren und den Mietpreis zu drücken. Denn Vermieter müssen für den Pass nicht nur einen Energieberater bezahlen, der fest stellt, wie viel Energie das Haus verbraucht, sie müssen diesen Pass auch bei jeder Neuvermietung oder beim Kauf der Immobilie vorzeigen. Und wenn der Pfeil auf rot steht, kann es schwierig werden mit dem Wunschverkaufspreis des Besitzers.
Wer braucht den Energieausweis?
Eigentümer brauchen den Ausweis, damit potentielle Mieter oder Hauskäufer eine Vorstellung bekommen, was an Energiekosten auf Sie zukommen wird. Ausgenommen sind (noch) Besitzer von Neubauten, die erst ab dem 1. Januar 2009 einen Ausweis vorzeigen müssen, Gewerbeimmobilien haben noch Frist bis zum 1. Juli 2009.
Also ist er für Eigentümer obligatorisch?
Nein, nur Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten, sind verpflichtet. Diese Pflicht berührt auch keine bereits bestehenden Mietverhältnisse. Sobald Sie aber Ihr Haus oder die Wohnung neu vermieten oder ganz verkaufen wollen, müssen Sie sich um einen Energieausweis kümmern.
Was steht ganz genau drauf?
Es gibt zwei Versionen des Energieausweises; den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis gibt die durchschnittlichen Ausgaben für Heizkosten des Vormieters für die letzten drei Jahre an. Das bedeutet, die Werte hängen davon ab, wie effizient der Vormieter gewirtschaftet hat. Die meisten Energieberater, Mieter- und Vermieter-Organisationen empfehlen daher den Bedarfsausweis, der auf einer fachmännischen Untersuchung von Bausubstanz und Heizungsanlage basiert. Aufgrund des
energetischen Zustands des Gebäudes werden die zu erwartenden Kosten für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung berechnet. Der Bedarfsausweis ist in der Anschaffung teurer, er gibt aber insgesamt mehr Sicherheit. Wer in eine Wohnung zieht, in der vorher ein altes Mütterchen bescheiden gelebt hat, dürfte sich also wundern, wenn die erste Abrechnung vorliegt.
In beiden Energieausweisen die Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von Grün über Gelb nach Rot eingetragen. Je weiter der Pfeil im grünen Bereich steht, je energieeffizienter ist die Immobilie. Die Enteilung erfolgt in die Energieeffizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis I (am wenigsten energieeffizient).
Neben den Vergleichsdaten merkt der Aussteller an, wo die Immobilie Einsparpotenziale hat und wie sie ausgeschöpft werden können. Dazu gehören schlecht gedämmte Fenster genauso wie eine modernisierungswürdige Heizungsanlage.
Kann ich frei wählen zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Ja, die Wahl ist frei, mit einer Ausnahme: Eigentümer von energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hier ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Wer stellt Energieausweise aus?
Bedarfsausweise dürfen nur von Fachleuten vergeben werden. Dazu zählen neben Energieberatern übrigens auch Architekten. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und können hier in Einzelfällen bei über 1000 Euro liegen, je nachdem wie aufwändig es für den Berater ist, valide Daten zu ermitteln. Im Internet gibt es zahlreiche Aussteller, die schon für unter hundert Euro einen Verbrauchsausweis erstellen, allerdings warnen Verbraucherschützer vor Billigpässen aus dem Internet. Sie geben oft nur wenige Pflichtdaten wider und sind wenig aussagekräftig und dafür dann verhältnismäßig teuer.
Sind Modernisierungsempfehlungen im Pass für den Eigentümer verpflichtend?
Bislang nicht. Juristisch gesehen ist der Energieausweis noch eine Weißfläche. Mieter können auch nicht die Miete mindern, wenn der Energieverbrauch höher ist als im Energieausweis angegeben. Ob es dafür jemals eine juristische Grundlage geben wird, ist bislang nicht bekannt.
Wo finde ich einen Experten?
Viele Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern führen Datenbanken mit geeignetem Fachpersonal, das unter bestimmten Parametern (Anfahrtsweg etc.) selektiert werden kann.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifizierte Energieberater können Sie nach Postleitzahlen in der Beratersuche der BAFA finden.
Ein Musterexemplar des Energieausweises laden Sie hier herunter:![]()
(Mit freundlicher Genehmigung der DENA)
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Bild: photocase / dioxin, Montage Miro Poferl
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