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Regelwerk

Achtung, Radfahrer: ein Autofahrer!



Die meisten Streitigkeiten entstehen da, wo der eine dem anderen in die Quere kommt. Blockiert ein Autofahrer den Radweg, quittiert der Radfahrer das gerne mit einem Faustschlag aufs Autodach in Kombination mit den üblichen Kraftausdrücken. Wer verhält sich hier falsch? Antwort: beide. Wer einen Radweg mit seinem Auto zuparkt, zahlt 15 Euro, wenn er erwischt wird; wer mit der Faust eine Beule ins Autodach schlägt, kann zivilstrafrechtlich durch den Fahrzeugbesitzer belangt werden und zahlt den Schaden.

Utopia-Friedensangebot: Autofahrer meiden Radwege wie der Teufel das Weihwasser. Radfahrer verzichten auf jede Form der Selbstjustiz. Und Gegenseitiges Verständnis hilft sowieso: Steht der Autofahrer in einer Einmündung beim Einfädeln in den fließenden Verkehr notgedrungen auf dem Radüberweg, dann ist Geschimpfe und Autohauen vor allem eins: komplett lächerlich.


Umgekehrt zeigen Autofahrer ihren Unmut gegenüber Radfahrern, die auf der Straße fahren, besonders gerne, in dem sie möglichst dicht am Radfahrer vorbei fahren und dabei aus dem Fenster krakeelen. Der Radfahrer ist hier im Vorteil, weil er die albernen Meckereien durch den Fahrtwind gar nicht mitbekommt. In solchen Situationen empfiehlt sich für den Autofahrer Folgendes: Klappe halten, runter vom Gas und warten, bis eine Möglichkeit besteht, den Radfahrer gefahrlos zu überholen. Ob der durch ein provokantes Überholmanöver verunglückte Radfahrer berechtigt oder unberechtigt auf der Fahrbahn fuhr, ist für den Richter später bei seiner Urteilsverkündung nur von nachrangiger Bedeutung. In der Rechtsprechung hat immer der stärkere Verkehrsteilnehmer die schlechteren Karten. Übrigens: Radsportler, die Mitglied in einem Verein sind, dürfen zu Trainingszwecken immer die Straße benutzen.

Utopia-Friedensangebot: Fahrradfahrer fahren immer auf dem Radweg, wenn er vorhanden ist. Wenn er beschildert ist, sind sie sowieso dazu verpflichtet. Nutzen Sie als Radfahrer die Straße, dann fahren Sie nicht links auf der Fahrbahn, sondern am rechten Rand.  Autofahrer verkneifen sich jede Form der Provokation, auch wenn der Fahrradfahrer eindeutig unrechtmäßig die Fahrbahn benutzt.

Entgegen landläufigen Meinungen ist es nicht verboten, als Radfahrer Kopfhörer zu tragen und zum Tritt in die Pedale Musik zu hören. Allerdings sollten Sie Ihren MP3-Player nicht auf volle Lautstärke hochdrehen – werden Sie in einen Unfall verwickelt, kann Sie das im schlimmsten Fall nicht nur das Leben kosten; Sie machen sich auch mitschuldig, was Sie bei Ihren Regressforderungen im Überlebensfall schwächen kann. Es gibt Urteile, bei denen Fahrradfahrern wegen des Tragens von Kopfhörern Mitschuld am Unfall gegeben wurde. Für Autofahrer gilt: Ein Autoradio kann der Entspannung und der Information über das Verkehrsgeschehen dienen. Ihren Discobesuch sollten Sie aber besser auf den Abend verlegen: Wenn Sie nicht mehr mitbekommen, was links und rechts neben Ihnen auf der Straße passiert, verhalten Sie sich fahrlässig.

Utopia-Friedensangebot: Radfahrer ziehen sich im Straßenverkehr und auf frequentierten Radwegen (etwa in Parks und Grünanlagen) generell die Stecker aus den Ohren oder hören so gemäßigt, dass sie alle Umgebungsgeräusche problemlos registrieren und drehen die Musik erst auf, wenn Sie weit und breit allein auf dem Verkehrsweg sind. Und Autofahrer verzichten auf übertriebene Hi-Fi-Ausstattung im Fahrzeug –
damit regulieren sie auch gleichzeitig den Benzinverbrauch.

Wenn sich Türen öffnen, dann ist das eigentlich eine schöne Sache. Nicht so schön ist es, wenn der Autofahrer die Tür öffnet, ohne sich vorher zu vergewissern, dass auf der Straße oder dem der Parklücke benachbarten Radweg ein Radler befindet.

Utopia-Friedensangebot: Autoinsassen öffnen nie, nie, nie ihre Tür, bevor Sie sich nicht ausreichend versichert haben, dass der Radweg oder der Straßenstreifen wirklich frei ist. Ein Blick in den Außenspiegel allein tut es nicht. Wer das noch nicht weiß, liest im Fahrschul-Almanach das Kapitel „Toter Winkel“ nach. Und Radfahrer rasen im Straßenverkehr nie, nie, nie so schnell, dass keine Zeit mehr für ein Ausweichmanöver bleibt. Immer vergegenwärtigen: Der andere Verkehrsteilnehmer ist im Zweifel immer doofer als man selbst.

Wenn Radfahrer in der Dämmerung vom aufblendenden Gegenverkehr blind gemacht werden, hilft nur eines: Geschwindigkeit drosseln oder notfalls ganz absteigen. Fahrradfahrer, die trotz Sichtbeeinträchtigungen auf dem Radweg oder der Straße bleiben, gefährden sich und andere. Auch dauerhaftes Runterschauen ist keine gute Idee. Wer denkt, sich an den Autofahrern rächen zu müssen, in dem er wild blinkende Lichtanlagen in Strobo-Qualität auf den Lenker schnallt, riskiert die Stilllegung seines Fahrrades durch die Polizei (ja, dazu ist es tatsächlich schon gekommen).

Utopia-Friedensangebot: Autofahrer überprüfen regelmäßig die Einstellungen ihrer Scheinwerfer (wer diagonal nach oben leuchtet kommt sowieso nicht durch den TÜV). Und Radfahrer bringen ihr Rad so zum Leuchten, dass sie gut gesehen werden. Eine Discoshow ist damit aber explizit nicht gemeint.

Wenn Autos abbiegen, ist die Crashgefahr mit Radlern besonders groß. Man nennt diese Zusammenstöße scherzhaft auch „Fahrradkurierschicksal“, aber lustig ist es nicht. Meistens läuft es so ab: Der Radler fährt zügig von hinten heran und will die Ampelphase noch schaffen. Der Autofahrer auf der Kreuzung ist auf den Gegenverkehr konzentriert (Linksabbieger), oder wartet darauf, dass die Fußgänger die Seiten der Straße wechseln, in die er gerade einbiegen möchte (Rechtsabbieger). Wenn er denkt, alles sei frei, ist der rasende Radler ungefähr auf Höhe seines Autos. Was dann passiert, nennt man wie gesagt "Fahrradkurierschicksal."

Utopia-Friedensangebot: Auch wenn den Autofahrer bei dieser Unfallart in den allermeisten Fällen die Hauptschuld trifft - auch der Radfahrer hat eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: abbiegende Autos NIEMALS überholen, sondern im Zweifelsfall absteigen. Und auch wenn der Autofahrer vergessen hat, den Blinker zu setzen: Ein Auto, das an einer grünen Ampel bei freier Fahrt steht, will in der Regel abbiegen. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.


Wenn Radfahrer abbiegen, dann heben Sie einen Arm um dem nachfolgenden Verkehr zu signalisieren, in welche Richtung sie steuern. Vorbildliche Radler werden beim Abbiegen langsamer, denn auch Sie müssen auf den entgegenkommenden Verkehr oder Fußgänger achten. Langsamer werdende Fahrräder vermitteln vielen Autofahrern, dass sich Fahrräder nicht um den hinter ihnen fahrenden Verkehr scheren. Das stimmt aber nicht, sie haben lediglich keine Möglichkeit, ihr Abbremsen zu signalisieren. Frage: Muss man deshalb laut Hupen und den Motor aufheulen lassen? Antwort: nein.

Utopia-Friedensangebot: Radfahrer zeigen frühzeitig an, dass sie abbiegen wollen. Dann kann sich der Autofahrer darauf einstellen, dass auch er etwas langsamer werden muss. Ist der Radfahrer weg, kann sich der Autofahrer freuen, denn er kann wieder beschleunigen. Die Verkehrstatistiken zeigen, dass Radfahrer im Straßenverkehr bei Unfällen häufig mit dem Leben bezahlen. Deshalb zum Abschluss: Ein Fahrradhelm gehört auf jeden Radlerkopf – und in jeden Autofahrerkopf gehört folgende Regel implementiert: Egal in welchen Konflikt ich mit einem Radfahrer gerate, ich bin der stärkere Verkehrsteilnehmer und reiße mich zusammen. Spätestens, wenn ich selbst aufs Rad steige, sieht die Welt wieder ganz anders aus.





Fotos: Photocase /
freeday, mon*dieux, shobakeman, nightlife87

Stand: 23.08.2008 von

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    schrieb am 08.12.2008 um 23:44
    Diese Grundsätze streicht der Autor nicht deutlich genug heraus. Die Auto-Zentriertheit unserer Gesellschaft wird als schicksalsgegeben hingenommen. Kein Hinweis auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, keine Aufforderung auch mal auf einen Parkplatz direkt vor der Haus- oder Ladentür zu verzichten und ein Stück zu Fuß zu gehen. Bei den Ratschlägen an die Radfahrer fehlen mir die oft nicht beachteten Selbstverständlichkeiten: Auch auf Rad- und anderen Sonderwegen gilt die Straßenverkehrsordnung. Gerade Freizeitradler, wie der Autor einer zu sein scheint, ignorieren das gern - ebenso wie die Tatsache, dass andere nicht nur zum Vergnügen radfahren.

    PS: Ich bin auch Autofahrer, via Carsharing. Im Alltag hauptsächlich Radfahrer mit mehr als 6000km Jahresfahrleistung. mehr weniger
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    schrieb am 02.12.2008 um 11:41
    Hallo,

    da der Artikel ja nicht uneingeschränkt auf Zustimmung trifft, habe ich einen Forenthread eröffnet (unter Artikeln funktioniert keine Diskussion, weil jeder nur einen Kommentar schreiben kann). Den sachlichen Fehler, wann ein Radfahrer absteigen muss, habe ich korrigiert - sorry.

    Über den Artikel kann jetzt hier weiterdiskutiert werden: http://www.utopia.de/forum/showthread.php?p=33921#post33921 mehr weniger
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    schrieb am 28.11.2008 um 22:44
    Das ist ja nicht zum Aushalten! Wer die Welt verbessern will, sollte ihre Spielregeln kennen, und wer den Verkehr verbessern will, mindestens die StVO. Der Autor dieses Artikels kennt offenbar nicht einmal diese. Einen größeren Unsinn habe ich selten gelesen.
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    schrieb am 28.11.2008 um 11:13
    Um Utopien zu entwickeln, sollte man sich näher mit den entsprechenden Themen beschäftigen, statt eine halbe Stunde zu überlegen und dann einen vermeintlichen Fachtext zu schreiben. Man weiss ja gar nicht, wo man mit der Kritik anfangen soll!

    Was ist z.B. ein "Radüberweg", an dem Radfahrer generell absteigen müssen?

    Warum sollen Radfahrer sich nicht an die Regeln halten und auf der Fahrbahn auf einen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten? Sich selbst gefährden, damit Autos schneller vorankommen, ein durchschaubarer Ansatz.

    Nichtbenutzungspflichtige Radwege nutzen, um Autofahrer nicht zu stören? Prinzipiell verständlich, wäre das Fahren auf Radwegen nicht viel gefährlicher als auf der Fahrbahn.

    Der Text ist so schlecht dass ich ihn gar nicht zu Ende gelesen habe. mehr weniger
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    schrieb am 27.11.2008 um 21:24
    ... ob es nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprochen hätte, sich vor dem Verfassen des Artikels einmal mit der aktuellen Straßenverkehrsordnung auseinanderzusetzen? Gerade daher kommen doch viele Konflikte: Dass jeder bestimmte Verkehrsregeln vermutet, aber kaum einer sie wirklich kennt. Primärquellen zu konsultieren, in diesem Fall die StVO und insbesondere auch die Verwaltungsverordnung zu § 2 StVO gelesen und verstanden zu haben, bringt da manchmal die Erleuchtung. Danach kommt man gar nicht mehr auf den Gedanken, noch einmal eigene Lösungsvorschläge für Probleme zu erfinden, die längst gelöst sind. mehr weniger
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