Kauf, Entsorgung, Verhalten bei Bruch

Vorsicht bei Energiesparlampen!


Anlass zur Sorge bot die kürzlich durchgeführte Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Gefährdung von Personen durch Quecksilber:

Zwei Energiesparlampen (2mg und 5 mg Quecksilbergehalt) wurden in heißem Zustand zerbrochen und die Messwerte in einem Meter Höhe über der Bruchstelle genommen.
Das UBA hat bei beiden Lampen Quecksilber-Werte von bis zu 7 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (μg/m3) im Zeitraum von fünf Minuten bis fünf Stunden nach dem Zerbrechen der Lampe gemessen. Damit lag die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 μg/m3, der zur Beurteilung eines potentiellen Gesundheitsrisikos in Deutschland gilt! Wird dieser Wert überschritten, sollten sofort Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache getroffen werden. Denn: Das Einatmen von Quecksilber ist giftig und kann bei Einatmen zu schleichenden Vergiftungen von Nerven und Nieren führen.

Worauf Sie bei Einkauf und Entsorgung achten sollten:

  • Quecksilbergehalt: Der maximal zulässige Wert in der EU beträgt 5 mg. Seit dem 1. September 2010 müssen Hersteller laut der Ökodesign-Richtlinie über den Quecksilbergehalt ihrer Energiesparlampen auf der Verpackung und im Internet informieren. Hierbei wird jedoch nicht das Wort „Quecksilber“ erwähnt, sondern die chemische Bezeichnung „hg“, unter der kaum ein Verbraucher Quecksilber vermutet. Mittlerweile gibt es schon Energiesparlampen mit weniger als 1 mg Quecksilber.
  • Zusätzlicher Hüllkolben: Wie der Test des UBA gezeigt hat, besteht auch bei Bruch einer Energiesparlampe mit geringem Quecksilbergehalt ein hohes Gesundheitsrisiko! Die bereits im Handel weit verbreiteten Energiesparlampen mit zusätzlichem Hüllkolben bieten daher ein Mehr an Sicherheit. Der Verbraucher muss hierbei für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen. Die Lampen sind teurer und benötigen mehr Zeit, um die maximale Helligkeit zu erreichen. Erhältlich sind diese z.B. vom Hersteller Philips.
  • Rücknahmepflicht: Bisher besteht noch keine Rücknahmepflicht für die Hersteller und Verkäufer, sondern nur der Verweis auf selbst organisierte Rücknahmestellen oder Wertstoffhöfe. Da Energiesparlampen im Vergleich zu Metall, Dosen oder ähnlichem jedoch schwer schädliche Stoffe beinhalten, ist eine richtige Entsorgung unerlässlich. Tipps zu Rücknahme und Sammelstellen gibt es auf www.lichtzeichen.de.

>>>Was tun, wenn die Energiesparlampe kaputtgeht (Seite 2)<<<

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  • gelöscht am 24.05.2011 um 14:38 von admin
    Dieser Kommentar wurde gelöscht..
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    loselose
    schrieb am 12.05.2011 um 22:49
    @ paulina ESL von Megamen enthalten Amalgam statt Quecksilber auch halten einige ziemlich viele schaltgänge aus. Desweiteren werden die schneller hell als meine ESL von IKEA. Und mitlerweile gibt es auch welche mit verringerten EMF. http://www.memo....
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