Die Promession ist in Deutschland zwar noch nicht erlaubt, aber ihre bloße Thematisierung hat eine Debatte befeuert, die exemplarisch für die Problematik der Öko-Beerdigungen steht. Die grünen Abgeordnete Maike Schaefer hat vor dem Bremer Senat vor einiger Zeit einen Antrag für mehr Umweltfreundlichkeit auf Friedhöfen gestellt. Ihre Frage "Wie bewertet der Senat andere, umweltfreundlichere Alternativen zur Einäscherung, wie zum Beispiel die Promession (Gefriertrocknung mit anschließender Kompostierung)?", sorgte für Empörung. Die CDU-Politikerin Elisabeth Motschmann sieht in dem Antrag eine "ökologische Verwertung von Leichen". Das sei mit der CDU nicht zu machen und "ethisch nicht verantwortbar. Das geht zu weit".
Debatte: Öko bis in den Tod?
Für eine Politikerin einer explizit christlichen Partei scheint die Infragestellung traditioneller Bestattungsmethoden durch einen ökologischen Ethos die Grenzen der Pietät zu überschreiten. Utopia möchte sich selbstverständlich nicht blind auf die andere Seite stellen und die Achtung vor dem Tod einer Öko-Religion unterwerfen.Wir wollen aber auch nicht der CDU das letzte Wort überlassen und fragen Sie: Geht es schon zu weit geht, wenn man von der ökologischen Gefriertrocknung redet, sind umweltfreundliche Pappsärge einfach nur pietätlos oder sind es interessante Alternativen für Menschen, die so aus dem Leben gehen möchten wie sie es gelebt haben – in einem verantwortungsvollen und achtsamen Umgang mit ihren Mitmenschen und der Natur?
Pietätlos: Grabsteine aus Kinderarbeit
Utopia ist gespannt auf Ihre Meinung und möchte Ihnen noch einen Ratschlag zu einer verantwortungsvollen Beerdigung an die Hand geben. Bei der Wahl eines Grabsteins geht es nicht um die fragliche Pietät beim Umgang mit dem Körper eines Verstorbenen. Achtung ist hier vor den Lebenden gegeben, vor allem vor Kindern: Es wird angenommen, dass etwa die Hälfte aller in Deutschland verkauften Grabsteine aus Kinderarbeit stammt. Insbesondere in Indien gehört die Arbeit von Kindern in Steinbrüchen zur Tagesordnung. Das Bild ist an Zynismus kaum zu übertreffen: Für die Aushängeschilder unserer letzten Ruhestätte verrichten kleine Kinder aus ärmsten Ländern körperliche Schwerstarbeit. Beim Besuch eines Grabes kann man sich so nicht nur um den Verstorbenen, sondern gleich an das ganze Übel dieser Welt erinnern. Dem zu entkommen ist allerdings nicht schwer: XertifiX und der Fair Stone-Standard gewährleisten u.a., dass importierte Natursteine, die zu Grabsteinen verarbeitet werden, nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Besser noch sind Grabmäler von Steinmetzen, die nur heimische Steine verwenden.
Persönliches Schlusswort
Mit einem Thema wie Beerdungen schreibt man sich auch als Redakteur an die Grenze des Erträglichen. Wenn es auch um die eigene Endlichkeit geht, fallen Recherchen und viele Wörter schwer, man verliert sich im Ungewissen. Aber bei einem bin ich mir sicher: Meinen Grabstein soll kein Kind geschlagen haben.


Kommentare (178)
abonnieren
Wir haben in Europa wunderschöne Steine. Die Steine aus der Gegend, in der wir leben, haben doch auch einen viel engeren Bezug zu uns, als die aus Übersee. Wozu muss man also aus der ganzen Welt Grabsteine importieren?
Die Steine stehen dann 20 Jahre auf dem Friedhof (was für 100 Millionen Jahre altes Material nur ein Augenblick ist) und werden dann zerschreddert. Unsere Sand- und Kalksteine halten diese Zeit problemlos stand, sind gut zu bearbeiten und im Vergleich zu Granit relativ günstig.
Leider fehen vielen Grabsteinmetzen die Ideen, sodass sie "tolle" Materialien verarbeiten müssen, statt individuelle Gestaltung zu bieten.
Gruß
Astrid Hilt
Bildhauerei Formenpark mehr weniger
Bevollmächtigung von Vertrauensperson(en) für die spätere Vorlage der Patientenverfügung:
Bevollmächtigte(r):
Vorname Nachname:
___________________
___________________
Die oben genannte(n) Person(en) soll(en) mich auch in finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten vertreten, jede(r) Einzelne hat Vollmacht.
Schlussbemerkungen:
In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein.
Meine persönlichen Wertvorstellungen, Lebenseinstellungen, religiösen Anschauungen:
Wertvorstellungen:
Das höchste Gut für mich ist die Liebe. Materielle Dinge spielen eine untergeordnete Rolle. Der gemeinsame (mit meiner Freundin Kerstin Hartkopf) Garten hat für mich eine besondere Rolle, deshalb möchte ich gerne dort sterben. Ich möchte möglichst wenig Kosten für mein Begräbnis verursachen, für mich persönlich hat mein Grab keinerlei Bedeutung. Einfach irgendwo verbuddeln, oder verbrennen.
Lebenseinstellungen:
Mir ist die Lebensqualität, meine Würde wichtiger, als die Lebensdauer. Ich habe keine Angst vor dem Sterben und vor dem Tod. Wichtig ist mir mein Leben in Würde und in Unabhängigkeit. Ich bin bemüht achtsam und mit Bedacht durchs Leben zu gehen. Mein Leben und Handeln, sind mir wichtig, nicht mein Tod. Meine Angehörigen sollen nicht traurig sein, sie sollen weiter Ihr Leben sinnvoll und mit Freude genießen. Für mich ist das Leben zum Leben da.
religiösen Anschauungen:
Ich gehöre mit Absicht keiner Kirche an. Einzelne Menschen in kirchlichen Einrichtungen mögen gute Menschen sein, aber die Kirchen als Institutionen (christlich, muslimisch, jüdisch, etc.) verabscheue ich als Unterdrücker und als machtgierig. Ich bin aber ein spiritueller Mensch, der an das Leben nach dem Tod und an das Leben vor der Geburt glaubt. Für mich gibt es nur 2 wichtige Dinge, die Liebe und die Bildung, beides dient dazu zu lernen, bedingungslos zu lieben, was nicht einfach ist.
Schlussbemerkung:
Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des formlosen Widerrufs meiner Patientenverfügung bekannt. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.
Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
Hannover den 20.11.2012 __________________________
Uwe Sievers
Eine Patientenverfügung ist wichtig, für sich selbst, aber auch für die Angehörigen und Freunde.
Am besten auch einen Zettel mit dem Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung ins Portomanai legen. mehr weniger
Für die Menschen unter Euch, die schon mal daran gedacht haben und es doch irgendwie noch nicht geschafft Ihre eigende Patientenverfügung zu verfassen. Ihr könnt meine gerne kopieren und für Euch verwenden. Evtl. hat ja der / die Eine(r) noch verbesserungsvorschläge.
Hier der Text:
Ich (Verfügende/r):
Uwe Sievers, geboren am 09.06.1963 in Hannover,
Zurzeit wohnhaft . ____, bestimme hiermit vorsorglich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann folgendes:
Wenn Aussicht besteht, dass mir ein lebenswertes, umweltbezogenes Leben ermöglicht wird, erwarte ich sinnvolle Mittel zur Lebenserhaltung inklusive intensivmedizinischer Maßnahmen.
Unverzichtbare Basisversorgung:
Ich wünsche und erwarte angemessene Unterbringung, Zuwendung und Körperpflege. Schmerzen und andere belastende Symptome wie Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe u.a. sind fachgerecht (pallia¬tiv¬medizinisch) zu lindern. Das Stillen von Hunger- und Durstempfinden soll so lange wie möglich auf natürliche Weise erfolgen, ggf. mit Hilfe (Handreichung) bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
Standard«-Situationen:
Wenn ...
- ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde,
- ich mich im Endstadium einer schweren, unheilbaren Erkrankung befinde und einwilligungsunfähig bin (ein Sterben aber noch nicht absehbar ist bzw. hinausgezögert werden könnte),
- ich in Folge einer schweren Gehirnschädigung mein Bewusstsein nach sorgfältiger Abklärung und Einschätzung erfahrener Fachärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren ist (mir ist bekannt, dass es dazu auch nach Monaten oder Jahren keine absolut sichere Voraussage gibt),
- ich bei Hirnabbauprozess – z. B. bei Demenzerkrankung nach dem Alzheimer-Typus – im späten Stadium trotz Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
Dann verfüge ich folgendes:
Bewusstseinsdämpfende, schlaffördernde und sedierende Mittel und Medikamente:
- Wenn anders Schmerzen, Atemnot oder quälende Unruhe nicht hinreichend zu lindern sind, wünsche ich auch solche Mittel.
- Als eine – ärztlicherseits nicht gewollte – unwahrscheinliche Nebenwirkung nehme ich eine indirekte Verkürzung meiner Lebenszeit in Kauf.
Intensivmedizinische Maßnahmen und künstliche Ernährung:
- Ich wünsche, dass keinerlei lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen. Diese Belastung möchte ich mir ersparen, wobei ein Sterben dann von mir gewünscht bzw. in Kauf genommen wird.
- Dann keine lebenserhaltenden Eingriffe und Maßnahmen mehr wie z. B. Dialyse (Blutwäsche) durchgeführt werden.
- Dann keine künstliche Beatmung mehr bzw. eine schon eingeleitete einzustellen ist. Ich setze dabei voraus, dass ich Medikamente zur Linderung von Atemnot bekomme.
- Dann keine künstliche Ernährung mehr, unabhängig von der Form der Zuführung (z. B. Magensonde durch Nase oder Bauchdecke/venöse Zugänge) durchgeführt wird.
- Dann auch keine künstliche Flüssigkeitszufuhr mehr, es sei denn, sie ist – in vermindertem Maße – palliativmedizinisch erforderlich durchgeführt werden.
- Auf die fachgerechte Mundpflege und -befeuchtung ist besonderer Wert zu legen.
- Dann keine Versuche zur Wiederbelebung mehr durchgeführt werden.
- Ein Notarzt soll bei Herz-/Kreislauf-Stillstand nicht verständigt werden.
Antibiotika/Blutbestandteile
- Solche lebensverlängernden Mittel und Medikamente lehne ich dann ab.
- Ich erlaube sie nur, sofern sie zur Linderung eventueller Beschwerden erforderlich sind.
Gewünschter Beistand am Lebensende (spirituell, menschlich, fachlich):
Wenn folgende Personen es wünschen, dürfen sie mich begleiten. Wenn sie es nicht möchten, hege ich keinerlei Groll und ich habe volles Verständnis.
----------------------
----------------------
Keine kirchlichen Vertreter.
Verbindlichkeit / Auslegung und Entscheidung:
Eindeutige Festlegungen dieser Patientenverfügung gelten für Ärztinnen/Ärzte unmittelbar verbindlich. Solange ich sie nicht widerrufen habe, soll mir in der konkreten Situation keine Änderung meines Willens unterstellt werden.
Gewünschter Aufenthaltsort am Lebensende:
Ich möchte dort sein, wo meine Würde, Versorgung und Selbstbestimmung am besten gewahrt sind. Das kann in einem Hospiz sein. Mein absolut bevorzugter Ort ist der Garten, den ich zusammen mit meiner Freundin zusammen betreibe. Dort möchte ich am liebsten sterben.
Erlaubnis zur Organspende nach Hirntod:
JA: Ich stimme einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation zu. Intensivmedizinische Maßnahmen zur Vorbereitung der Organentnahme sind dann erlaubt. Des Weiteren stelle ich meinen Körper der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung.
Meinen Angehörigen ist ein würdiges Abschiednehmen zu ermöglichen.
Weiter in Teil 2 mehr weniger