Alles begann mit der Klage des Saatgutherstellers Graines Baumaux gegen das Saatgut-Netzwerk Kokopelli wegen unlauteren Wettbewerbs auf Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro. Diese Bauern-Vereinigung bot Saatgut von mehreren hundert Sorten an, die eigentlich gar nicht in offiziellen Katalogen verzeichnet waren. Die Saatgutrichtlinie gibt allerdings vor, dass alle Sorten, die in den Handel kommen, erst innerhalb eines teuren Verfahrens mindestens in einem EU-Staat zugelassen und amtlich registriert werden müssen. Bäuerliche Netzwerke erfüllen diese Vorgabe bei ihren alten Sorten nicht, da die Zulassung aufwendig und teuer ist und die Bauern sie sich, im Gegensatz zu den großen Unternehmen, schlichtweg nicht leisten können. Für die Bauern in ganz Europa hätte dies bedeutet: Ihre selbst gezüchteten, meist seltenen und regionalen Sorten wären vom Markt verschwunden. Die Großen fressen also mal wieder die Kleinen, auch wenn es um Saatgut geht. So verwundert auch nicht das Quasi-Monopol der großen Konzerne Bayer, Monsanto und Syngenta, die 67 Prozent des weltweiten Saatguts kontrollieren.
Doch der Europäische Gerichtshof sah die EU-Richtlinien als nicht verletzt an. Diese besagen nämlich, dass Sorten, die vom Aussterben bedroht seien, so genannte Landsorten, dem Katalog nicht zugelassen werden müssen und von Bauern, Privatpersonen und kleinen Agrarunternehmen zugunsten der genetischen Vielfalt auch ohne Zertifikat gezüchtet und verkauft werden dürfen. Dank Zuspruch für bäuerliches Saatgut wird so der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, Produktivität gesteigert, es bleibt ein reichhaltiges Angebot an Pflanzengenen erhalten und der Binnenmarkt für Gemüsesaatgut wachse. Gerade für Verbraucher, Landwirte und die Agrarindustrie ist dieses Urteil von hoher Bedeutung. Es stärkt die Rechte von Bauern, vor allem von Öko-Bauern.
Dennoch wird das Urteil kritisch betrachtet. Es ist nicht garantiert, dass alte Sorten nicht weiterhin vom Markt verschwinden, da es sich nur um Einzelfälle handle und Vermarktungsverbote trotzdem bestehen bleiben. Der Anbau der Erhaltungssorten ist weiterhin regional und in den Höchstmengen beschränkt. Außerdem ist die EU-Ausnahmeregelung in Deutschland noch nicht umgesetzt, sodass sich hierzulande Saatgutzüchter in einer rechtlichen Grauzone befinden. Dennoch ist der Beschluss des EuGH ein Schritt für den Erhalt der Artenvielfalt sowie ein Sieg gegen das Saatgut-Monopol.


Kommentare (25)
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Heute ist das erste Kokopelli-Saatgut aus Frankreich in seinem neuen Zuhause, meinen Balkonkästen gelandet :-)
Letztes Jahr hatte ich schon so eine schöne alte russische Tomatensorte - traumhaft!
Kann nur allen empfehlen, sich einen solchen Vorrat an alten Saatsorten anzulegen, ob hier vom Biobauern oder direkt bei Kokopelli zu bestellen.
Diese Samen sind keimstärker und man kommt damit über mehrere Jahre. Es gibt auch z.B. tolle alte Salatsorten, die man gar nicht kennt...Einfach mal ausprobieren. Ist das Geld wert! mehr weniger
Fast alles sind Erhaltersorten, also alte Sorten. So bleibt die vielfalt erhalten und oftmals wachsen die im Garten auch besser, da sie schon immer auf den heimischen Böden gewachsen sind und sich entsprechend angepasst haben. mehr weniger
Alte Pflanzenarten, alte Tierrassen liegen mir sehr am Herzen.
Wir haben in Detmold ein Freilichtmuseum, da wird sowas teilweise erhalten.
Wenn ich bedenke wieviel Futter ein Kaltblutpferd benötigt, dann bin ich froh, dass sich öffentliche Stellen um die sanften Riesen kümmern.
Endlich mal eine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern.
Seltene alte Apfelsorten werden dort kultiviert.
Nicht der Einheitsapfel aus dem Supermarkt.
Es gibt bestimmt viele Obst- und GemüseSorten die spezielle Fähigkeiten haben, wie ertragen von Trockenheit, oder starke Düngung oder wenig Dünger.
Die heute teilweise sichtbare Argrarsteppe ist ein Albtraum.
Das Einheits angebot von 08/15 Obst und Gemüse ebenso.
Gruß Eduard mehr weniger
wir sollten doch schon mal sachlich bleiben.
Übrigens, Monsanto verkauft in Deutschland ausschließlich konventionelles Saatgut. auch an die Bio-Bauern........