Gute Fragen
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Was beinhalten Steinholtplatte aus den 60-70 Jahren?
Guten Abend,
Gefragt von
auf einer Baustelle sind Steinholzplatten unter dem Teppich verlegt. Der Bauherr möchte einen neuen Boden verlegen. Es stellt sich die Frage, ob diese Steinholzplatten abgetragen werden können. Gibt es Besonderheiten die er beachten sollte oder sogar muss?
Vielen Dank für die Hilfe
Dr.SoldbergDr.Soldberg
am 28.Dezember 2011, 22:35 | 2 Antworten
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Hallo Dr. Soldberg
Beantwortet von Bauberatung am 03.März 2012, 22:04
Steinholz kann Asbest enthalten und fällt dann in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. Ein intakter Steinholzestrich stellt dabei keine Gefahr dar. Bohrungen und andere Beschädigungen müssen aber vermieden werden. Asbesthaltiger Steinholzestrich darf nur von Fachunternehmen mit Befähigungsnachweis ausgebaut werden und erfordert umfangreiche Schutzmaßnahmen. Asbesthaltiger Steinholz-Estrich ist als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall) zu entsorgen.
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Wenn der Bauherr vom Fach ist, wird er wissen, dass in Steinholz möglicherweise Asbest enthalten ist. Und welchen Arbeitsschutz das bedeutet.
Beantwortet von Robinson am 28.Dezember 2011, 22:57
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/asbest/index.jsp
Wenn er das nicht weiß .. solltest du dir Sorgen machen.
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