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  • Dr.Soldberg

    Was beinhalten Steinholtplatte aus den 60-70 Jahren?

    Guten Abend,

    auf einer Baustelle sind Steinholzplatten unter dem Teppich verlegt. Der Bauherr möchte einen neuen Boden verlegen. Es stellt sich die Frage, ob diese Steinholzplatten abgetragen werden können. Gibt es Besonderheiten die er beachten sollte oder sogar muss?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Dr.Soldberg

    Gefragt von
    Dr.Soldberg
    am 28.Dezember 2011, 22:35 | 2 Antworten

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  • Bauberatung

    Hallo Dr. Soldberg

    Steinholz kann Asbest enthalten und fällt dann in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. Ein intakter Steinholzestrich stellt dabei keine Gefahr dar. Bohrungen und andere Beschädigungen müssen aber vermieden werden. Asbesthaltiger Steinholzestrich darf nur von Fachunternehmen mit Befähigungsnachweis ausgebaut werden und erfordert umfangreiche Schutzmaßnahmen. Asbesthaltiger Steinholz-Estrich ist als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall) zu entsorgen.

    Beantwortet von Bauberatung am 03.März 2012, 22:04
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  • Robinson

    Wenn der Bauherr vom Fach ist, wird er wissen, dass in Steinholz möglicherweise Asbest enthalten ist. Und welchen Arbeitsschutz das bedeutet.
    http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/asbest/index.jsp

    Wenn er das nicht weiß .. solltest du dir Sorgen machen.

    Beantwortet von Robinson am 28.Dezember 2011, 22:57
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