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zurück zur Frage „Mülltauchen - Wie klappt nun Containern wirklich?“

PatrickB

[...] "weil sich Experten über die Frage streiten, ob das Mülltauchen illegal ist. Diejenigen, die "Containern" - also das Aneignen von weggeworfenen Lebensmitteln - für strafbar halten, argumentieren, dass der Müll entweder demjenigen gehört, der ihn weggeworfen hat - also in diesem Fall den Discountern - oder ansonsten der Abfallwirtschaft.

Andere vertreten dagegen die Ansicht, dass der Supermarkt offiziell seinen Besitzanspruch aufgegeben hat, wenn er die Lebensmittel in den Container wirft. Diebstahl von Waren mit "geringem bis nicht vorhandenem Warenwert" wird nach §248 des Strafgesetzbuches aber nur auf Antrag verfolgt und führt normalerweise dazu, dass Verfahren gegen Mülltaucher schnell eingestellt werden - zumindest so lange sie Mülltonnen einfach nur öffnen und keine Schlösser oder sonstigen Absperr-Vorrichtungen beschädigen."

Quelle: http://www.taz.de/!60453/

siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Containern#Deutschland
http://www.dumpstern.de/sozialstunden-fuer-dumpster/

Es ist also eine Art Grauzone. Wie es im Wiki Artikel heißt, gibt es meistens eine Abmahnung von den Mitarbeitern, wenn dich überhaupt einer erwischt. Sollte es zu einem Strafantrag kommen, wird dieser meistens aufgrund Geringfügigkeit eingestellt.

Ich bin nicht wirklich auf dem laufenden, was die Rechtsprechung dazu angeht. Kann gut sein, dass es schon ein offizielles Urteil zum Containern gibt oder es allgemein einfach gehandhabt wird, dass Verfahren eingestellt oder Sozialstunden aufgebrummt werden.

einige Tipps gibt es auf dumpstern.de, wenn auch recht knapp
http://www.dumpstern.de/tipps-zum-containern-eine-checkliste/

Antwort von PatrickB am 14.September 2012, 15:25 Auf die Frage „Mülltauchen - Wie klappt nun Containern wirklich?“ von waestamaan am 14.September 2012, 14:44

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