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Gute Fragen

  • outlawjens

    Gaspreis - Was nun?

    Nachdem das Verfassungsgericht die Koppelung des Gas- an den Ölpreis für nichtig erklärt hat, klingen in einigen Medien schon die Rufe nach möglichen Rückforderungen an Gasanbieter durch.
    Ist da wirklich was machbar. Wird mein Geldbeutel demnächst aus der Portokasse des Gasanbieters gefüllt?
    Ich mach schon mal drei Luftsprünge. Hänge aber vorsichtshalber ein Netz drunter.

    Gefragt von
    outlawjens
    am 25.März 2010, 00:10 | 4 Antworten

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  • just

    Es ist uns doch hoffentlich allen klar, daß es - egal, wie niedrig der Preis ist - immer darum gehen muß, so wenig wie möglich zu verbrauchen, oder? Obwohl hier im Haus mit Gas geheizt wird, kann der Preis eigentlich nicht hoch genug sein, denn nur dann lernen die Verbraucher, vernünftig zu heizen, zu lüften und alle Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen (Wollpullover, Strümpfe, Decken), zu sparen. Erst nach dem vorletzten Winter (2008/2009) mit hohen Nachzahlungen (außer für mich :-)) haben mich die anderen gefragt, wie ich es schafffe, immer etwas zurück zu bekommen oder nicht nachzuzahlen. Jetzt haben sie nicht mehr den ganzen Tag das Fenster auf Kipp - schauen wir mal, wann sie anfangen, auch die anderen Tips umzusetzen.

    Beantwortet von just am 26.März 2010, 09:58
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  • ellyfor4

    !ch würde mit den Luftsprüngen noch warten ;-))
    Die holen sich das Geld an anderer Stelle wieder zurück - da bin ich mir
    ziemlich sicher!

    Beantwortet von ellyfor4 am 25.März 2010, 22:18
    • Golftopia

      Das Urteil wird kaum Auswirkungen auf die Preise haben. Es hat lediglich eine bestimmte Form der...mehr

      Golftopia am 26.März 2010, 13:30
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  • Golftopia

    Das Urteil besagt "lediglich", dass Vertragsklauseln, die den Gaspreis für Endverbraucher direkt und ausschließlich an den Preis für leichtes Heizöl koppeln, nicht zulässig sind. Ein Energieversorger muss also in der Preiserklärung eine höhere Transparenz herstellen und Merkmale wie Netznutzungsgebühren, Beschaffungskosten, u.ä. auflisten.

    Was Gaskunden nun also tun müssen, um zu erfahren, ob sie Rückforderungen geltend machen können, ist zu prüfen, ob es Klauseln im Vertrag mit dem Lieferanten gibt, die eine ausschließliche Preisbindung an den Ölpreis beinhalten. Nach ersten Einschätzungen betrifft dies nur einen sehr geringen Anteil der Gaskunden in Deutschland.

    Für die Beschaffung auf Lieferantenseite gibt es diese Bindung immer noch.

    Gruß
    Golftopia

    Beantwortet von Golftopia am 25.März 2010, 09:26
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  • Mario_Sedlak

    Kannst du einen Link zu dem Urteil des Verfassungsgerichts posten? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Gas- und Ölpreis ab sofort per Gesetz entkoppelt werden muss. Die Kopplung ist nicht unbedingt schlecht, denn bei sinkendem Ölpreis wird so das Gas billiger (wenn die Versorger die Preissenkung weitergeben...).

    Beantwortet von Mario_Sedlak am 25.März 2010, 07:33
    • outlawjens

      Nen Link hab ich nicht, aber es war der BGH, nicht das Verfassungsgericht....mehr

      outlawjens am 25.März 2010, 21:20
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