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Naturkosmetik BDIH / Allgemein

Die verschiedenen Siegel

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Beiträge (6 )
 
ellyfor4 schrieb am 02.03.2010 um 20:49
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Die Verwendung von pflanzlichen

Stoffen aus der Natur macht alleine

noch keine Naturkosmetik aus.Neben

der Verwendung natürlicher Roh-

stoffe aus Pflanzen und Mineralien

sind der Verzicht auf Erdolproduk-

te (Paraffine),die Ablehnung von Tier-

versuchen und gentechnisch verän-

derter Rohstoffen die Kriterien,die Na-

turkosmetik von herkömmlicher Kos-

metik unterscheiden.

Das BDIH - Siegel (Bundesverband

Deutscher Industrie und Handelsun-

ternehmen) und die neuform-Richtli-

nien (Qualitätsrichtlinien neuform-ge-

prüfter Kosmetk aus dem Reformhaus)

garantieren,dass diese Kriterien er-

füllt werden.
    ellyfor4 schrieb am 03.03.2010 um 20:47
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    Kontrollierte Naturkosmetik (BDIH)

    - Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit

    wie möglich aus kbA.

    -Einsatz tierischer Rohstoffe nur von le-

    benden Tieren.

    -keine Tierversuche für Rohstoffe und

    Produkte.

    - Verzicht auf sythetische Farbstoffe,Duft-

    stoffe,Silikone,Paraffine und andere Erd-

    ölprodukte.

    - Zur Konservierung sind nätürliche und

    einige naturidentische,d.h. im Labor na-

    türliche Substanzen nachgebaute Stoffe

    erlaubt.Dazu zählen Benzoesäure,Sali-

    cylsäure,Sorbinsäure,Benzylalkohol.Sie

    müssen mit dem Zusatz "Konserviert mit

    ...." deklariert werden.

    - Verzicht auf radioaktive Bestrahlung zur

    Entkeimung von Rohstoffen und Produk-

    ten

    www.bdih.de

    ellyfor4 schrieb am 03.03.2010 um 21:16
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    ECOCERT



    - Im Endprodukt müssen mindestens

    5% Inhaltsstoffe aus Landwirtschaft mit

    kbA stecken.

    - Mindestens 50% der pflanzlichen In-

    haltsstoffe müssen aus kbA. stammen.

    Für eine höhere Stufe des Labels gel-

    ten noch strengere Auflagen (95% kbA)

    - Rohstoffe tierischer Herkunft nur vom le-

    benden Tier, z.B. Milch,Bienenwachs

    - Keine Tierversuche mit dem fertigen

    Produkt.

    - Verzicht auf synthetische Farb und Duft-

    stoffe,synthetische Fette,Öle,Silikone und

    andere Erdölprodukte.

    - Polyethylenglykole (PEG) und andere Ab-

    kömmlinge sind verboten.

    - Zur Konservierung sind erlaubt: Benzoe-

    säure,Ameisensäure,Propion-,Salicyl-,

    Sorbinsäure sowie Benzilsäure.Die verar-

    beiteten Rohstoffe dürfen außerdem mit

    bis zu 0.5% Parahydroxybenzoesäure,

    deren Salze und Estern - das sind Para-

    bene - sowie mit Phenoxy-2-ethanol kon-

    serviert sein.

    - Verzicht auf genmanipulierte pflanzliche

    und tierische Rohstoffe.

    - Verzicht auf radioaktive Bestrahlung zur

    Entkeimung von Rohstoffen und Produk-

    ten

    www.ecocert.de

    ellyfor4 schrieb am 06.03.2010 um 17:45
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    NEUFORM



    - Einsatz möglichst naturbelassener

    Stoffe pflanzlicher Herkunft.

    - Einsatz tierischer Rohstoffe nur von le-

    benden Tieren.

    - Verzicht auf Tierversuche mit Produk-

    ten.

    - Verzicht auf Paraffine.

    - Zur Konservierung sind die folgenden

    natürlichen und naturidentischen Stoffe

    erlaubt: Benzoesäure;Salicylsäure; Sor-

    binsäure; Benzylalkohol; Phenoxyethanol;

    p-Hydroxy-Benzoesäure; Dehydracetsäu-

    reund Ameisensäure.

    - Synthetische Farb- und Duftstoffe sind

    für bestimmte Rezepturen erlaubt.

    - Polyethylenglykole (PEG) sind als wasch-

    aktive Substanzen (Tenside) erlaubt.

    - Verzicht auf genmanipulierte pflanzliche

    und tierische Rohstoffe.

    - Verzicht auf radioaktive Bestrahlung zur

    Entkeimung von Rohstoffen und Produk-

    ten.

    - Der Einsatz chemischer UV-Filter ist

    erlaubt.

    www.reformhaus.de

    ellyfor4 schrieb am 10.03.2010 um 23:11
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    TIERVERSUCHSFREIE KOSMETIK

    - Keine Tierversuche für Entwicklung

    und Herstellung der Endprodukte.



    - Keine Rohstoffe,die nach dem 1.1.1979

    in Tierversuchen getestet wurden.Nicht

    auszuschließen ist,dass die Substanzen

    später noch von Dritten im Tierversuch

    getestet wurde.



    - Keine Rohstoffe,die durch Tierquälerei

    gewonnen werden oder für die Tiere ei-

    gens getötet wurden.



    - Keine wirtschaftliche Abhängigkeit von

    Firmen,die Tierversuche durchführen oder

    in Auftrag geben.



    - Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste

    mit Lieferantenangabe.



    - Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe

    aller Produkte auf Verpackungen und Ka-

    talogen.



    - Vertragsstrafe bis zu 10000 Euro bei be-

    wußt falschen Herstellerangaben.



    www.ihtk.de

    ellyfor4 schrieb am 15.03.2010 um 22:23
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    NaTrue-Label – ein neues Naturkosmetik-Siegel setzt Zeichen

    Bio- und Natur-Produkte liegen voll im Trend. Auch in Punkto Schönheit und Pflege entscheiden sich immer mehr Verbraucher für Bio- und Naturprodukte. Eine unüberschaubare Zahl unterschiedlicher Natur-Embleme und Bio-Siegel hat bei Kosmetik-Käufern allerdings eher zur Verwirrung beigetragen als Klarheit geschaffen. Abhilfe bringt jetzt das neue NaTrue-Label, das auf transparenten und strengen Regeln für natürliche Kosmetik basiert. Damit können die Verbraucher alle Naturkosmetika, die diese Bezeichnung auch verdienen, zukünftig einfach und verlässlich erkennen und von konventionellen Produkten unterscheiden.

    Natürliche, naturidentische und naturnahe Rohstoffe

    Moderne Naturkosmetika sollen optimale Pflegeeigenschaften haben, sich gut anwenden lassen und haltbar sein. Um diese vielfältigen Ansprüche erfüllen zu können, ist eine Beschränkung rein auf natürliche Rohstoffe nicht immer realisierbar. Daher erlaubt NaTrue in solchen Fällen auch den Einsatz von naturidentischen und naturnahen Stoffen.

    Das neue NaTrue-Label umfasst klar definierte Regeln, die den Einsatz von naturidentischen und naturnahen Stoffen aber nur dann ermöglichen, wenn es aus Gründen der Produktleistung oder -sicherheit wirklich sinnvoll und unumgänglich ist. Naturnahe Stoffe werden aus Naturstoffen gewonnen, wobei die Zahl der zugelassenen Verfahren eng begrenzt bleibt. Die komplexen Anforderungen an eine möglichst natürliche Kosmetik wurden damit auf eine einfache Formel gebracht:

    "Nur natürliche, naturidentische und naturnahe Rohstoffe sind erlaubt."

    Konkrete Anforderungen an Natur- und Biokosmetika mit dem NaTrue-Label

    Drei Qualitätsstufen für alle Verbraucherwünsche

    Um den Verbrauchern eine breite Vielfalt an Naturkosmetika bieten zu können, wurden drei Qualitäts-Stufen für Naturkosmetik unter dem gemeinsamen Siegel „NaTrue-Label“ zusammengefasst. Für jede Stufe sind die Mindestgehalte an Naturstoffen und die Höchstgehalte an naturnahen Rohstoffen sowie der Bio-Anteil exakt geregelt. Die einzelnen Stufen sind leicht erkennbar mit 1, 2 oder 3 Sternen gekennzeichnet:

    Echte Naturkosmetik – das NaTrue-Label mit einem Stern

    „NaTrue“-Naturkosmetika mit einem Stern erfüllen alle strengen Grundanforderungen an Inhaltsstoffe aus der Natur. Auch ist festgelegt, welche Verfahren zur schonenden Verarbeitung der Zutaten erlaubt sind.

    Naturkosmetik mit dem gewissen Extra – das NaTrue-Label mit 2 Sternen

    Bei NaTrue-zertifizierten Naturkosmetik-Produkten mit zwei Sternen müssen die enthaltenen Naturstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs zu mindestens 70 % aus kontrolliert biologischer Erzeugung und/oder aus kontrollierter Wildsammlung gemäß den Kriterien der EG-Öko-Verordnung stammen.


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