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Abmahnfallen bei Facebook

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Beiträge (15 )
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Maria_L schrieb am 14.02.2012 um 10:20
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In der letzten Zeit blieben die Internet-Abmahn-Anwälte hungrig, weil inzwischen jeder weiß, daß eine Homepage -auch bei rein privaten Inhalten- ein Impressum benötigt.

Wer einen Online-Shop betreibt, kann das Preis-Auszeichnungs-Gesetz und die Bestimmungen zur Versandkosten-Angabe sowie Angaben zum Widerspruchsrecht und Fernabsatzgesetz rauf und runter beten.

Also müssen neue Geschäftsfelder für die Anwälte her, und die finden sich bei Facebook.

Gestern war ich in einem Vortrag über Social Media und da wurden folgende Punkte angesprochen:

- Der Facebook-Account eines Jugendlichen hat einen durchschnittlichen Abmahnwert von 15000 Euro.
Jugendliche haben einfach noch kein ausgeprägtes Gefühl dafür, daß man nicht jedes Bild oder jeden Video bei Facebook einstellen darf.
Dabei gilt natürlich "Eltern haften für ihre Kinder".
Weiterführende Info zur Verletzung des Urheberrechtes:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/facebook-abmahnungen-im-trend-neues-geschaeftsfeld-fuer-abmahn-anwaelte_019050.html

- Auf dem privaten Facebook-Account darf keine Werbung auf ein eigenes Unternehmen stehen.
Das perfide: Facebook vergißt nichts. Eine Dame hat erzählt, sie hat kürzlich eine Abmahnung bekommen für einen Link auf ihr Unternehmen auf dem privaten Account, der sich seit vier Jahren nicht mehr dort befindet.
Zwar kann man getrost davon ausgehen, daß viele Trittbrettfahrer unterwegs sind, die versuchsweise eine Abmahnung schicken an Leute mit privatem Account und eigener Firma, weil wer weiß schon noch, ob er evt. vor Jahren einen Hinweis hatte auf diese Firma?
Im Zweifelsfall also keinesfalls zahlen, Beweise fordern und den eigenen Rechtsanwalt beschäftigen.

- Wer für sein Unternehmen werben will, brauche eine eigene Unternehmenswebseite
Und die braucht ein Impressum, ebenso wie jede Webseite.
Wenn man das vergißt, wird's u.U. ebenso teuer.
    Hannilein schrieb am 14.02.2012 um 10:52
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    Danke für den Hinweis, habe mal das ganz schnell erweitert.

    Richard-Burgenlandler schrieb am 14.02.2012 um 11:30
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    Auszug aus dem verlinkten Artikel

    "- An fremden Videos haben in aller Regel andere Personen die (Verwertungs- oder Persönlichkeits-)Rechte. Das hochladen oder teilen solcher Videos sollte möglichst unterlassen werden. Hier drohen teure Abmahnungen.

    - Gleiches gilt für Fotos bekannter Persönlichkeiten oder etwa Zitate derselben. Rechte bestehen hier auch für Fotos „erfundener" Persönlichkeiten (Mickey Mouse, Donald Duck & Co). Die Rechte an diesen Fotos und Zitaten liegen, sofern der Verwender keine Lizenz erworben hat, beim Urheber der Fotos. Auch hier drohen bei einer Abmahnung enorme Kosten."



    hochladen ist klar aber teilen ?

    Beispiel 1
    XY stellt ein Video auf seinen Acount auf You Tube, das er nicht selbst gemacht hat.
    Ich stelle einen Link zu diesem Video hier bei Utopia bei einer Diskusion ein (geschieht ja pausenlos) über den You Tube Botten.

    Beispiel 2
    Ich kopiere eine Stelle aus einer Online Zeitung, das Urheberecht liegt bei der Zeitung bzw beim Redakteur, mit einem link versehe ich die Stelle um die Herkunft des Inhalts zu markieren.
    (Zitate von Spiegel, Wikipedia etc.)

    Beispiel 3
    Ich lade ein Foto, das ein Bekannter gemacht hat mit seiner Zustimmung hoch, ich erwerbe (kaufe) keine Lizenz dafür, die diese Erlaubniss bestätigt.

    Diese drei genannten Beispiele, würden nach meiner Interpretation des obigen Textes strafbar sein.
    klingt irgendwie nach ACTA.

    Maria_L schrieb am 14.02.2012 um 12:30
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    Bei Beispiel 3 sehe ich nicht, warum es Strafbar sein sollte.
    Du mußt nur dafür sorgen, daß der Bekannte sich auch später noch dran erinnert, Dir die Erlaubnis gegeben zu haben.

    Ob uns das gefällt oder nicht, richtig ärgerlich wird's erst, wenn man dafür zahlen muß.

    Das Problem ist: Die Abmahn-Ritter warten nicht darauf, daß Du wirklich einen Verstoß machst.
    Sie mahnen ab. Das kostet sie nicht viel mehr, als das Porto für den Brief und das Papier für den Einheitsbrief, wo Dein Name eingetragen wird.

    Das Ganze wird schön wichtig aufgemacht, so daß jeder, der es liest einen Schreck bekommt und ca. 10% zahlen sofort.
    Davon lebt der Anwalt.
    Der Rest bemüht sich um Klärung, macht Zeit und Nerven kaputt, schaltet seinen eigenen Anwalt ein...u.s.w.
    Den Fall kenne ich z.G. nicht selbst, aber von vielen anderen, denen es so ergangen ist und die z.T. horrende Summen zahlen mußten.

    Was die Wahrung des Urheberrechts angeht aus Punkt 1 habe ich als Geschädigte eine eigene Meinung.
    Dazu schreibe ich noch was in einer NMail, das ist zu privat...bzw. geschäftlich.

    Ich denke, der Anwalt schreibt keinen Blödsinn...er würde ja eigentlich davon leben, daß Betroffene sich bei ihm wieder Gegenrat holen.
    So gesehen kann man die Warnung nicht ernst genug nehmen.

    Richard-Burgenlandler schrieb am 14.02.2012 um 13:36
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    Das ganze ist für mich auch kein Scherz, das Urheberrechte geschützt gehören ist auch selbstverständlich, aber mir kommt es so vor als wollten da Anwälte eine neu Geldmaschine aufmachen ohne, dass letztendlich der Urheber etwas davon hat. So wie ich das verstehe spezialisieren sich Anwälte auf diese Abmahnung ohne das sie von Urhebern dafür bauftragt wurden.
    Im Text steht
    "Dass durch genau dieses Teilen von Inhalten die Rechte anderer verletzt werden könnten, bedenken die wenigsten Internetnutzer. Und genau dies können sich die Abmahn-Kanzleien zunutze machen.
    Für einen Abmahn-Anwalt kann die Seite eines durchschnittlichen Nutzers dabei zur wahren Goldgrube werden:"

    Es geht da nicht um einen Schadensausgleich, der dem Urheber entstanden ist sonbdern um reine Geldmacherei.
    und das gehört unterbunden, denke ich jedenfalls.

    Maria_L schrieb am 14.02.2012 um 14:25
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    "aber mir kommt es so vor als wollten da Anwälte eine neu Geldmaschine aufmachen ohne"

    Ja, klar so ist es.
    Wie gesagt, die hungern, weil die erste Abmahnwelle abgeflaut ist.

    Daß das unterbunden gehört, meinte man damals schon.
    Es war aber offensichtlich rechtlich nicht ran zu kommen und ist es heute auch nicht.

    Das sind z.T. nicht mal alles Anwälte, sondern Firmen, die ein Schreiben verschicken, wo sie auf einen Anwalt verweisen.
    Es kostet nur enorme Zeit zu klären, ob die Abmahnung rechtens ist, oder ob man diese und die folgenden Mahnungen getrost aussitzen kann.

    Allerdings sind oben diverse Themen angesprochen: Die Themen, daß man keine Werbung auf dem privaten Account stellen darf und das Impressum auf den Geschäftsseiten, da gibt es im Zweifelsfall auch kein Erbarmen...und wie ich es gestern verstanden habe, ist zumindest bei ersterem auch Facebook selbst dahinter her.

    Richard-Burgenlandler schrieb am 14.02.2012 um 14:32
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    Ah das ist ja klug von FB, Ich lade alle ein , hey Leute teilt und verlinkt und dann komme ich und sag euch, dass es strafbar ist und weil ihr das nicht wusstet gibts nur eine Abmahnung die kostet !
    So unter dem Motto: Hey Leute es gibt Freibier und Bockwurst, und wenn alles gegessen ist sag ich euch, dass das Brötchen welches bei der Bockwurst dabei war, 15 € kostet.

    Maria_L schrieb am 14.02.2012 um 14:51
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    Ja, eigentlich ist es so.

    Wobei man Facebook diese Regeln nicht in die Schuhe schieben kann.
    Die haben weder das Impressumsrecht, noch die Regeln zur Vermeidung von Schleichwerbung (Werbung auf privaten Facebook-Seiten) noch das Urheberrecht erfunden, um ihre Nutzer zu nerven.

    Diese Themen betreffen natürlich Google+ und XING und wie sie alle heißen genauso.

    Aber es würde mich nicht wundern, wenn Facebook selbst da mitmischt bei der Abmahnerei.
    So nach dem Motto, wenn man schon an einer so reich sprudelnden Quelle sitzt, möchte man auch mal ein Schlückchen kosten.
    Würde ich aber natürlich nieeeee unterstellen.

    Schon mal das Impressum von FB gelesen?
    Auch ganz interessant, was man alles zustimmt...

    Hannilein schrieb am 14.02.2012 um 14:58
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    Zunächst wollen die Anwälte keine neue Geldmaschine aufmaxchen, sondern haben es längst getan.

    Bzgl. Fatzebock muss man sagen, dass der einlädt und Andere später kassieren...

    Ich selbst habe vor 10 Jahren einmal bezahlt - wegen meines dummen Anwaltes = 800 DM. Heute weiß ich es viel besser.

    Erst letzte Woche hat es wieder Einer versucht. Doch ich wehre mich mit Recht und Argumenten und bisher hat sich dann jeder wieder getrollt - ohne dass ich meinen Fachanwalt holen musste.

    Ein entfernter Bekannter, der nicht glauben wollte, hat im Herbst mehrere tausend Euronen bezahlt. Hatte aber wirklich einen Bildernutzungs-Verstoß begangen, war zu dumm richtig zu handeln und vertraute auf einem Anwalt, der keine Ahnung hatte, obwohl ich es ihm erklärt hatte...

    Die Gerichte sollten einfach endlich handeln, sind sowieso überlastet und dann befassen die sich mit dem Mist und geben viel zu oft Recht. Ganz gemeine Sache:

    Will man sich überhaupt nicht auf die Unterlassungserklärung einlassen (weil unberechtigt), muss eine "Schrift" an das Landgericht gehen. Da die Kläger freie (fliegende) Gerichtswahl haben, muss man alle Einhundertsoundsoviele anschrieben!

    Dafür gibt es mittlerweile sogar einen Service - natürlich kostenpflichtig...

    Richard-Burgenlandler schrieb am 14.02.2012 um 15:09
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    "Will man sich überhaupt nicht auf die Unterlassungserklärung einlassen (weil unberechtigt), muss eine "Schrift" an das Landgericht gehen. Da die Kläger freie (fliegende) Gerichtswahl haben, muss man alle Einhundertsoundsoviele anschrieben!"

    Was meinst du damit? Ich versteh das nicht.

    Maria_L schrieb am 14.02.2012 um 15:16
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    "Will man sich überhaupt nicht auf die Unterlassungserklärung einlassen (weil unberechtigt), muss eine "Schrift" an das Landgericht gehen."

    Ja, man muß Einspruch erheben.
    Aber warum bei so vielen?
    Das verstehe ich auch nicht.


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