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Castor Blockade im Wendland / Recht

Schottern: "Schlimmstenfalls Geldstrafe"

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Jens.Hansen schrieb am 04.11.2010 um 14:15
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ehr als 1000 Einzelpersonen sowie zahlreiche Gruppen haben im Netz angekündigt, massenhaft Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, auf dem der Castor-Transport an diesem Wochenende durch das Wendland rollen soll. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat angedroht, gegen alle Unterzeichner Ermittlungsverfahren wegen Aufrufs zu einer Straftat einzuleiten. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Rechtsanwalt Michael Günther, der mit solchen Verfahren vertraut ist, rechnet dagegen nicht mit ernsthaften Konsequenzen für die „Schotterer“.



Die Kampagne „Castor? Schottern!“ ist seit Wochen in aller Munde. Eine Popularität, die die Initiatoren auch den Drohungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu verdanken haben. Von einem breiten Bündnis von Linksjugend solid über Attac bis zu Gewerkschaftskreisen getragen, haben bis gestern 276 Gruppen und 1.430 Einzelpersonen im Internet eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der sie ankündigen, in den kommenden Tagen massenhaft Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, auf dem am Wochenende der Atommülltransport durch Gorleben rollen soll.







Trotz dieser hohen Zahl an Unterstützern hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg bereits Mitte und Ende Oktober angekündigt, gegen alle Unterzeichner (zunächst waren es 500, dann etwas über 1000) Ermittlungsverfahren wegen Aufrufs zur Straftat einzuleiten. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass ein solcher Aufruf, auch wenn er erfolglos bleibt, mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden könne. Die Bundespolizei sekundierte und äußerte gegenüber der taz, wer sich tatsächlich am Schottern beteilige, begehe einen schweren Eingriff in den Schienenverkehr.







Michael Günther, Strafverteidiger, möchte zwar nicht ausschließen, dass einige Gerichte die "Absichtserklärung" als "Aufruf" werten könnten, was die Folgen für Unterzeichner und spätere Schotterer angeht, kommt Günther jedoch zu anderen Ergebnissen. "Wer die Erklärung unterzeichnet hat oder später beim Schottern erwischt werden sollte, muss schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe rechnen. Sofern keine Vorstrafen vorliegen, dürfte es bei einer Verwarnung bleiben", so Günther gegenüber greenpeace-magazin.de. Er rechnet jedoch damit, dass die meisten Verfahren ohnehin, vielleicht mit Auflagen, eingestellt werden.



Blockierer und Demonstranten dürften jedoch nicht den Fehler machen, bei Befragungen durch die Polizei eine mögliche Straftat zuzugeben. Sie sollten auf ihren Anwalt warten und solange von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, rät der Rechtsanwalt.



KURT STUKENBERG



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