Aktionen und Petitionen / Petitionen im Bundestag
Campact-Aktion gegen Laufzeitverlängerung an den Bundespräsidenten
Um längere Laufzeiten durchzusetzen, will die Regierung das Atomgesetz ohne Zustimmung des Bundesrats ändern. Verfassungsrechtler halten das für unzulässig. Fordern Sie von Bundespräsident Wulff, den verfassungswidrigen Atom-Deal nicht zu unterschreiben!
Lieber …..,
heute Nachmittag hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP der Änderung des Atomgesetzes zugestimmt. Weitere drei Jahrzehnte sollen wir dem tödlichen Risiko durch die alternden Reaktoren ausgesetzt werden. Laut Grundgesetz müsste jetzt der Bundesrat über diese Gesetzesänderung entscheiden. Doch weil Schwarz-Gelb in der Länderkammer keine Mehrheit für die Laufzeitverlängerungen findet, plant sie den kalkulierten Verfassungsbruch: Der Bundesrat soll einfach übergangen werden.
Ob die Regierung damit durchkommt, hängt von Bundespräsident Christian Wulff ab, denn ohne seine Unterschrift kann das neue Atomgesetz nicht in Kraft treten. Als niedersächsischer Ministerpräsident vertrat er selbst die Auffassung, dass längere Laufzeiten die Zustimmung des Bundesrats brauchen. Voraussichtlich Anfang Dezember wird sich zeigen, ob er den Verfassungsbruch vollzieht - oder seiner Aufgabe als Hüter des Grundgesetzes gerecht wird. Bis dahin wollen wir ihn mit zehntausenden Unterschriften an seine Verantwortung als Bundespräsident erinnern.
Fordern Sie Herrn Wulff auf, die Laufzeitverlängerungen zu stoppen!
Die meisten namhaften Verfassungsrechtler/innen sehen in der Umgehung des Bundesrats einen Verfassungsbruch: Längere Laufzeiten belasten die Bundesländer mit zusätzlichen Aufsichtspflichten und steigern das Haftungsrisiko im Fall eines Atomunfalls. Deshalb müssen sie nach Artikel 87c des Grundgesetzes mit entscheiden. Etliche Länder haben angekündigt, gegen die Umgehung des Bundesrates vor dem Verfassungsgericht zu klagen.
Schon mehrfach haben Christian Wulffs Vorgänger Gesetze wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gestoppt. Jetzt muss Herr Wulff ebenso mutig agieren und seine Unterschrift verweigern, bis in Karlsruhe über eine Beteiligung des Bundesrates am Atomgesetz entschieden wurde.
Unterzeichnen Sie unseren Online-Appell an Wulff!
Lesen Sie mehr über die Hintergründe...
Was sonst bei Campact passiert, erfahren Sie wie immer im Nachrichtenteil.
Mit herzlichen Grüßen
Christoph Bautz
Du hast den Link vergessen lieber Jens:
http://www.campact.de/atom2/sn9/signer
Aktuell schon über 12.000 Mitzeichner !
Schon unterschrieben!
Meine Frau hat ohne ihr Wissen auch unterschreiben!
Bist aber ein Schlingel !
Und ob - je mehrer desto vieler!
Habe natürlich unterschrieben! Danke fürs Einstellen, Jens!
Lieber Wilhard, da hast Du mich doch glatt auf eine Idee gebracht......;-)
Na siehste ma'. Ab und zu kann man mich gebrauchen!
Zusätzlich zur Mitunterschrift bei Campact werde ich eine Bildwiese Karte und eine persönliche Mail versenden.
Kontakt Bundespräsident:
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Postanschrift:
11010 Berlin
E-Mail:
bundespraesident@bpra.bund.de
Habe auch unterschrieben und außerdem eine Karte an Herrn Wulff geschrieben. Die elektronischen und "herkömmlichen" Briefkästen mögen überquellen!
Bundespräsidialamt, offizieller Briefkopf. Habe heute Antwort erhalten. Berlin, 23. November 2010:
Sehr geehrter Herr Wilhard .......
für Ihre E-Mail-Zuschrift vom 31. Oktober 2010 danke ich. Bundespräsident Christian Wulff hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.
Der Bundespräsident versteht die Besorgnis vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Gefahren der Atomkraft und den langfristigen Folgen ihrer friedlichen Nutzung auch für die nachfolgenden Generationen sehr gut. Das persönliche Engagement im Rahmen der uns alle betreffenden Zukunftsfragen einer nachhaltigen, umwelt- und menschenfreundlichen Energieversorgung empfindet er weniger als Abkehr von der Politik denn als Zeichen lebendigen Bürgersinns. Es ist aber auch der Auffassung, dass "Spielregeln" eingehalten werden.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der Bundespräsident aber nur die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit einens Gesetzes nach Maßgabe der Vorschriften des Grundgesetzes zu prüfen. Kein Gegenstand der Prüfung des Bundespräsidenten ist der politische Inhalt eines Gesetzes. Hierüber enscheiden allein der Bundestag und gegebenenfalls auch der Bundesrat. Die Zustimmungsbedürftigkeit der Atomgesetznovelle zur Laufzeitverlängerung hängt von der Ausformung des konkreten Gesetzes ab, das voraussichtlich am 26. November 2010 abschließend im Bundesrat behandelt wird.
Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat nimmt der Bundespräsident weder zum Inhalt des Gesetzes noch zu seiner Prüfung Stellung.
Mit freudlichen Grüßen
Im Auftrag
Prof. Dr. Stefan Pieper
Referat Verfassung und Recht,
Justiziarrat
Ein nahezu identisches Exemplar dieses Schreibens fischte ich gestern aus meinem Schneckenpost-Kasten. Nur dankte man mir in dem an mich gerichteten Schreiben "für Ihre Zuschrift vom November 2010"
Und wie werden nun die Damen und Herren Politiker im Bundestag gestern entschieden haben oder "gegebenenfalls" abschließend im Bundesrat entscheiden??
Es können noch Wetten abgeschlossen werden.

