Zur Finanzierung der Klage sind wir dringend auf Spenden angewiesen
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.
Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.
Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.
„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage daher für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes weiter.
Alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.de/2730.html
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
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Für mich zeigt dieser Fall einmal mehr:
Wir brauchen weniger Einfluss der Industrie und wieder mehr staatliche Kontrolle. Anstatt der Industrie die Steuern zu senken und der Bildung und Forschung somit indirekt das Wasser abzugraben und sie dadurch in die Hände der Industrie zu spielen, brauchen wir das Gegenteil:
Eine Bildungs- und Forschungsabgabe der Industrie (z.B. durch Zurücknahme von Steuererleichterungen und Verringerung von Abschreibungsmöglichkeiten) und mehr Unabhängigkeit der Forschung.
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Update:
Die Uni Köln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss halten. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Köln. Doch dem Pharmariesen passt das nicht.
Der Pharmariese Bayer fährt schwere Geschütze auf. Das industriekritische Bündnis Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) hatte die Universität Köln vergeblich aufgefordert, ihren Kooperationsvertrag mit dem Konzern öffentlich zu machen.
Bündnis-Vorstand Philipp Mimkes reichte darum Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein - und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, das den Zugang zu Dokumenten öffentlicher Stellen regelt. Doch Bayer stellt nun die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens in Frage.
Der Konzern verweist auf einen Passus im Gesetz, wonach nur Privatpersonen, aber keine Vereine Anträge auf Offenlegung stellen dürften. Die Anwälte des Konzerns argumentieren nun, der Kläger Mimkes werde "lediglich vorgeschoben, um an die begehrten Informationen zu gelangen", wie es in einem Schreiben an das Gericht heißt.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper, der die Uni ebenfalls zur Offenlegung des Vertrags aufgefordert hatte, zeigt sich über diese Logik verwundert: "Dem Informationsanspruch einer Einzelperson kann nicht entgegenstehen, dass sie in einer bestimmten Organisation tätig ist", sagte seine Sprecherin der taz.
Mimkes Anwalt, Harro Schultze, bezweifelt, dass Bayer mit diesem Schachzug durchkommt: "Das Gesetz sagt ja nicht, dass hinter der Klage einer Person keine Bürgerinitiative stehen darf. Das wäre auch völlig lebensfremd."
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[b]Uni und Konzern wollen Details unter Verschluss halten
Vor Gericht wird Bayer von der renommierten Kanzlei Freshfield vertreten. Auch die Universität Köln, gegen die sich die Klage richtet, hat sich Rechtshilfe gesucht. Sie beauftragte die Kanzlei Redeker, die derzeit auch Bundespräsident Wulff in seiner Kreditaffäre berät.
Der Aufwand zeigt, wie sehr beiden Seiten daran gelegen ist, die Konditionen ihrer "präferierten Partnerschaft" unter Verschluss zu halten, welche im März 2008 vereinbart wurde, um bei der Entwicklung neuer Medikamente zusammenzuarbeiten. Das Anti-Bayer-Bündnis fürchtet, dass Bayer durch den Vertrag unliebsame Studien verhindern und die Universität nicht genügend an Patenten beteiligt werden könnte.
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[b]Ausnahmen sind andernorts eher unüblich
Die Universität hatte sich bisher geweigert, den Vertragstext offenzulegen. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Danach müssen Hochschulen keine Dokumente zugänglich machen, die Details der Forschung und Lehre berühren.
Solche Ausnahmeregelungen sind andernorts eher unüblich. "In einem anderen Bundesland wäre der Vertrag längst öffentlich", meint deshalb der Anwalt des Klägers, Harro Schultze. "Vielleicht ist diese Einschränkung der Informationsfreiheit, wie sie in Nordrhein-Westfalen besteht, sogar verfassungswidrig. Dann muss sie gekippt werden."
Tatsächlich entbinden nur wenige Bundesländer ihre Hochschulen in Frage der Forschung und Lehre ausdrücklich von der Informationspflicht, wie Nordrhein-Westfalen es macht. Eines davon ist Sachsen-Anhalt. Dessen Wissenschaftsministerin Brigitta Wolff (CDU) antwortete deshalb im September auf eine Anfrage der Grünen im Landtag von Magdeburg, dass Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen "grundsätzlich der Vertraulichkeit" unterlägen.
Rechtsexperten bezweifeln allerdings, ob Unis ihre Verträge so pauschal unter Verschluss halten dürfen. Der Augsburger Rechtsprofessor und Informationsfreiheitsexperte Matthias Rossi geht davon aus, dass Ausnahmeregeln für Hochschulen, wenn es sie gibt, stets eng ausgelegt werden müssten. [/b]
[b]Die Universität überdenkt ihre Kooperation mit der Wirtschaft
Organisatorische Fragen der Zusammenarbeit fielen nicht automatisch unter die Regelung. "Ich räume der Klage gute Erfolgsaussichten ein", sagte Rossi der taz. Ähnlich sieht das auch der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper.
Die Universität Köln will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, ebenso wenig der Bayer-Konzern. Die Universität überdenkt inzwischen aber ihre Kooperationen mit der Wirtschaft. Eine Gruppe aus Studierenden und Professoren soll jetzt Empfehlungen für künftige Verträge mit Unternehmen ausarbeiten, erklärte ein Uni-Sprecher.
Der Bayer-Konzern wiederum fürchtet offenbar um weitere Verträge mit deutschen Hochschulen, sollte die Kölner Vereinbarung öffentlich werden. Der Konzern könne dann "auf Jahre hinaus nicht mehr auf Augenhöhe um wissenschaftliche Kooperationspartner werben", schreiben die Anwälte.
"Das klingt so, als hätte Bayer die Uni über den Tisch gezogen", sagt Philipp Mimkes. "Denn wenn die Regelungen fair sind - warum sollten sie dann andere Unis abschrecken?". Bernd Kramer
Quelle: http://taz.de/Bayer-Unis-und-die-Informationsfreiheit/!85219/


Kommentare (14)
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Nadeshda
schrieb am 17.05.2011 um 14:59 ¶Dude
schrieb am 17.05.2011 um 15:10 ¶Nadeshda
schrieb am 17.05.2011 um 16:49 ¶Denn unabhängig davon, ob die Kooperation, die das Uniklinikum bzw. die Uni da mit Bayer eingegangen ist, wirklich eine gute Sache ist und für beide Seiten vorteilhaft (bin mir da nicht sicher, da ich genug andere Drittmittel-Verträge mit Industrie-Partnern kenne), halte ich jedenfalls den behaupteten Anspruch unbeteiligter Dritter auf Einsicht in einen (Forschungs-)Vertrag für unbegründet.
Dude
schrieb am 18.05.2011 um 11:25 ¶Hochschulen werden vom Staat, also von uns allen, bezahlt. Dementsprechend sollten sich die Ziele der Forschung möglichst am Gemeinwohl ausrichten. Also bedarf es einer Kontrolle der Kooperationen mit Firmen. Und warum sollte diese Kontrolle nicht von der Gemeinschaft durchgeführt werden dürfen?
Kaeseherby
schrieb am 18.05.2011 um 11:37 ¶keine firma der welt würde jemals wieder mit einer uni zusammenarbeiten sollte diese klage durchkommen. dann kann man die forschung ja gleich öffentlich machen und die patente alle streichen.
Dude
schrieb am 18.05.2011 um 12:23 ¶Außerdem steht in dem Artikel: ".. das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte .."
Dabei gehe ich davon aus, dass sich der NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vorher mit der Kooperation auseinander gesetzt hat.
Kaeseherby
schrieb am 18.05.2011 um 13:19 ¶leider bezwecken fast alle studien zumindest zweitrangig einen wirtschaftlichen zweck.
als beispiel einer erfunden studie eines biojoghurt herstellers:
erfoschung des der verfärbung der fruchtjoghurt masse unter den und den bedingen.
wenn dieser vertrag publik wird, und der joghurthersteller plötzlich keine farbstoffe mehr braucht und damit einen wettbewerbsvorsprung hat, wird er kopiert bis zum geht nicht mehr und hat nur noch die kosten aber kein vorteil mehr. warum also forschen?
ist jetzt nur ein beispiel. aber du siehst es wird nur noch den grossen mit eigenen labors und forschung möglich sein wettbewerbsvorteile rauszuholen, die kleinen müssten über die öffentlichkeit forschen und würden jedesmal von den grossen sofort an die wand gedrängt.
Dude
schrieb am 18.05.2011 um 14:26 ¶Außerdem habe ich nicht behauptet, dass grundsätzlich alle Details über alle Kooperationen veröffentlicht werden sollen. Aber wenn durch die Veröffentlichung nicht direkt ein Wettbewerbsnachteil entsteht halt schon.
Kaeseherby
schrieb am 18.05.2011 um 16:30 ¶wie willst du jetzt entscheiden welche details wichtig sind zum veröffentlichen welche nicht, von wo soll der jurist XY wissen welche details einen vorteil bringen zum beispiel in der joghurt produktion und welche nicht. mein wissen ist ein zufallsfund, aber jeder der weiss was geforscht wurde kann genauso drauf stossen. besser gesagt er wird den zufallsfund auch machen, er muss nur die forschung wiederholen.
wenn alle forschungsrelevanten daten aus dem vertrag rausgeschwärzt werden kann man den vertrag sicher auch so einsehen. nur ist er dann absolut wertlos. wieviel geld die uni bekommt kann man auch im jahresbericht der uni nachlesen, dort steht dann zb. unter einnahmen 1.000.000 von bayer.
wenn forschungsrelevante daten veröffentlicht werden, wird das ende der forschungsgelder in unis eingeläutet. mit forschungsrelevant meine ich nicht ergebnisse, sondern nur den sinn und zweck der forschung. alleine das wissen in welche richtung ne forschung geht ist eines der ziele der industriespionage. das per gesetz zu veröffentlichen würde zwar die branche der industriespione treffen aber dem konsumenten nichts bringen.
Kaeseherby
schrieb am 18.05.2011 um 16:33 ¶Nadeshda
schrieb am 18.05.2011 um 16:53 ¶Alle derartigen Forschungs-Verträge (genauso wie die Vereinbarungen mit öffentlichen Geldgebern wie BMBF, DFG oder EU) enthalten in der Regel hochkomplexe Vereinbarungen zur den Fragen, wem welche Ergebnisse und Knowhow zustehen, wer wann und wie wirtschaftlich verwerten darf, wer wann wie publizieren darf, wer welche Schutzrechte anmelden und die Übertragung zu welchen Konditionen fordern kann, Geheimhaltungs-Klauseln, Haftungsregelungen etc. etc... Selbstverständlich sind das neben den dazu gehörigen wissenschaftlichen Fragestellungen und geplanten Studien-Konzepten alles "hochsensible" Dinge! (und für Laien regelmäßig sowieso ziemlich unverständlich )
Abgesehen davon: Verträge sind Vereinbarungen, die freiwillig zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Weshalb sollten unbeteiligte Dritte Einsicht in einen Vertrag fordern können?
Die Argumentation von Dude, dass Hochschulen staatlich, "also von uns allen" finanziert werden und deshalb auch "wir alle" Anrecht auf Einsicht in einen Kooperationsvertrag zwischen Universität und Unternehmen haben, ist nicht stichhaltig.
Was gerne übersehen wird, ist, dass die sog. Drittmittel-Forschung an den Universitäten nicht nur von Gesetzes wegen zulässig und erwünscht ist, sondern dass die Hochschulen, insbes. die medizinischen, ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachbereiche, mittlerweile ohne Drittmittel (ob von öffentlichen oder privaten Geldgebern) überhaupt nicht mehr in der Lage wären, bedeutsame Forschungsleistungen zu erbringen.
Kaeseherby
schrieb am 18.05.2011 um 17:03 ¶Berthild Lorenz
schrieb am 18.05.2011 um 18:07 ¶Da geht es um eine Geheimwissenschaft, hier nicht ...
Dude
schrieb am 10.01.2012 um 13:49 ¶Kommentar schreiben
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