Zur Finanzierung der Klage sind wir dringend auf Spenden angewiesen

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.

Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.

Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage daher für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes weiter.

Alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.de/2730.html


Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
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Für mich zeigt dieser Fall einmal mehr:

Wir brauchen weniger Einfluss der Industrie und wieder mehr staatliche Kontrolle. Anstatt der Industrie die Steuern zu senken und der Bildung und Forschung somit indirekt das Wasser abzugraben und sie dadurch in die Hände der Industrie zu spielen, brauchen wir das Gegenteil:
Eine Bildungs- und Forschungsabgabe der Industrie (z.B. durch Zurücknahme von Steuererleichterungen und Verringerung von Abschreibungsmöglichkeiten) und mehr Unabhängigkeit der Forschung.
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Update:

Die Uni Köln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss halten. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Köln. Doch dem Pharmariesen passt das nicht.

Der Pharmariese Bayer fährt schwere Geschütze auf. Das industriekritische Bündnis Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) hatte die Universität Köln vergeblich aufgefordert, ihren Kooperationsvertrag mit dem Konzern öffentlich zu machen.

Bündnis-Vorstand Philipp Mimkes reichte darum Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein - und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, das den Zugang zu Dokumenten öffentlicher Stellen regelt. Doch Bayer stellt nun die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens in Frage.

Der Konzern verweist auf einen Passus im Gesetz, wonach nur Privatpersonen, aber keine Vereine Anträge auf Offenlegung stellen dürften. Die Anwälte des Konzerns argumentieren nun, der Kläger Mimkes werde "lediglich vorgeschoben, um an die begehrten Informationen zu gelangen", wie es in einem Schreiben an das Gericht heißt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper, der die Uni ebenfalls zur Offenlegung des Vertrags aufgefordert hatte, zeigt sich über diese Logik verwundert: "Dem Informationsanspruch einer Einzelperson kann nicht entgegenstehen, dass sie in einer bestimmten Organisation tätig ist", sagte seine Sprecherin der taz.

Mimkes Anwalt, Harro Schultze, bezweifelt, dass Bayer mit diesem Schachzug durchkommt: "Das Gesetz sagt ja nicht, dass hinter der Klage einer Person keine Bürgerinitiative stehen darf. Das wäre auch völlig lebensfremd."
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[b]Uni und Konzern wollen Details unter Verschluss halten


Vor Gericht wird Bayer von der renommierten Kanzlei Freshfield vertreten. Auch die Universität Köln, gegen die sich die Klage richtet, hat sich Rechtshilfe gesucht. Sie beauftragte die Kanzlei Redeker, die derzeit auch Bundespräsident Wulff in seiner Kreditaffäre berät.

Der Aufwand zeigt, wie sehr beiden Seiten daran gelegen ist, die Konditionen ihrer "präferierten Partnerschaft" unter Verschluss zu halten, welche im März 2008 vereinbart wurde, um bei der Entwicklung neuer Medikamente zusammenzuarbeiten. Das Anti-Bayer-Bündnis fürchtet, dass Bayer durch den Vertrag unliebsame Studien verhindern und die Universität nicht genügend an Patenten beteiligt werden könnte.
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[b]Ausnahmen sind andernorts eher unüblich


Die Universität hatte sich bisher geweigert, den Vertragstext offenzulegen. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Danach müssen Hochschulen keine Dokumente zugänglich machen, die Details der Forschung und Lehre berühren.

Solche Ausnahmeregelungen sind andernorts eher unüblich. "In einem anderen Bundesland wäre der Vertrag längst öffentlich", meint deshalb der Anwalt des Klägers, Harro Schultze. "Vielleicht ist diese Einschränkung der Informationsfreiheit, wie sie in Nordrhein-Westfalen besteht, sogar verfassungswidrig. Dann muss sie gekippt werden."

Tatsächlich entbinden nur wenige Bundesländer ihre Hochschulen in Frage der Forschung und Lehre ausdrücklich von der Informationspflicht, wie Nordrhein-Westfalen es macht. Eines davon ist Sachsen-Anhalt. Dessen Wissenschaftsministerin Brigitta Wolff (CDU) antwortete deshalb im September auf eine Anfrage der Grünen im Landtag von Magdeburg, dass Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen "grundsätzlich der Vertraulichkeit" unterlägen.

Rechtsexperten bezweifeln allerdings, ob Unis ihre Verträge so pauschal unter Verschluss halten dürfen. Der Augsburger Rechtsprofessor und Informationsfreiheitsexperte Matthias Rossi geht davon aus, dass Ausnahmeregeln für Hochschulen, wenn es sie gibt, stets eng ausgelegt werden müssten. [/b]

[b]Die Universität überdenkt ihre Kooperation mit der Wirtschaft


Organisatorische Fragen der Zusammenarbeit fielen nicht automatisch unter die Regelung. "Ich räume der Klage gute Erfolgsaussichten ein", sagte Rossi der taz. Ähnlich sieht das auch der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper.

Die Universität Köln will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, ebenso wenig der Bayer-Konzern. Die Universität überdenkt inzwischen aber ihre Kooperationen mit der Wirtschaft. Eine Gruppe aus Studierenden und Professoren soll jetzt Empfehlungen für künftige Verträge mit Unternehmen ausarbeiten, erklärte ein Uni-Sprecher.

Der Bayer-Konzern wiederum fürchtet offenbar um weitere Verträge mit deutschen Hochschulen, sollte die Kölner Vereinbarung öffentlich werden. Der Konzern könne dann "auf Jahre hinaus nicht mehr auf Augenhöhe um wissenschaftliche Kooperationspartner werben", schreiben die Anwälte.

"Das klingt so, als hätte Bayer die Uni über den Tisch gezogen", sagt Philipp Mimkes. "Denn wenn die Regelungen fair sind - warum sollten sie dann andere Unis abschrecken?". Bernd Kramer

Quelle: http://taz.de/Bayer-Unis-und-die-Informationsfreiheit/!85219/