Seit langem ist deshalb ein umfassender Verhaltens- und Ethikkodex Bestandteil der Verträge mit unseren  Geschäftspartnern. Darüber hinaus regeln diverse Richtlinien zur Sozialverantwortung (siehe Commitment 7) und zum Einsatz bestimmter Materialien Basisanforderungen unseres Nachhaltigkeitsverständnisses in der Geschäftsbeziehung mit unseren Lieferanten.

 

Unser Ziel

Stärkung von Verantwortung und Commitment unserer Lieferanten und Partner für die Nachhaltigkeit des eigenen Geschäfts.

 

Unsere Maßnahmen

Kontrolle der Umsetzung des Verhaltenskodex in den Verträgen und Bericht an das Compliance Committee. Ausschluss von bestimmten Risikomaterialien oder bestimmten Herstellungsverfahren und Definition von Absicherungsstandards:

- Verbot von Sandblasting: Aufgrund der Gesundheitsgefahr, die für die Arbeiter bei der Anwendung dieser Methode ausgeht.
- Verbot von Usbekischer Baumwolle: Aufgrund der anhaltenden Kinder- und Zwangsarbeit durch das autoritäre Regime des Landes.
- Verbot von Echtpelzen: Der Einsatz von Echtpelzen jeglicher Art ist nicht erlaubt. Felle und Häute (Leder) sind grundsätzlich nur dann zugelassen, wenn diese als Nebenprodukt der Nahrungsmittelindustrie anfallen.
- Verbot von Federn und Daunen aus Lebendrupf.
- Artenschutzrichtlinie für Holz und Verbot von Tropenholz (außer FSC): Der Handel mit Hölzern der CITES-Liste (www.cites.org) ist untersagt. Desweiteren gilt die EU-Artenschutzverordnung. Für OTTO gilt grundsätzlich, dass die Herkunft des Holzes nachgewiesen und offen gelegt wird.
- Verbesserung des Absicherungsstandards für den Einsatz von Bio-Baumwolle: Bio-Baumwolle spielt ein wichtige Rolle in der CR-Strategie von OTTO. Dafür entwickeln wir die Absicherung der relevanten Standards weiter.

 

Der Zeitplan

Fortlaufend.

 

Changemaker Bewertung

Wir gehen voran.