Bereits seit 1997 haben wir den sogenannten „Code of Conduct“ zu einem festen Bestandteil unserer Lieferantenverträge gemacht. In diesem Verhaltenskodex schreiben wir fest, welche Arbeitsbedingungen in den Betrieben eingehalten werden müssen, in denen OTTO seine Ware herstellen lässt. Inzwischen gilt dieser Verhaltenskodex für alle Konzernunternehmen der Otto Group und wird kontinuierlich angepasst und ausgeweitet. Die Umsetzung des Sozialstandards stellt konkrete Anforderungen an das Management, beispielsweise die vertragliche Festlegung von Verantwortlichkeiten und von Prozessabläufen.

 

Kernpunkte des „Code of Conduct“ sind zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, die Zahlung angemessener Löhne, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Diskriminierungsverbot. Aber auch Fragen der Arbeitssicherheit und der Versammlungsfreiheit werden geregelt sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung gefordert.

Die im „Code of Conduct“ festgeschriebenen Richtlinien basieren unter anderem auf den Konventionen der „International Labour Organisation“ (ILO) und der Vereinten Nationen (UN), der „Business Social Compliance Initiative“ (BSCI) sowie auf den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen. Den gesamten „Code of Conduct“ findet Ihr hier.